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     949  0 Kommentare Landgericht Düsseldorf erlässt einstweilige Verfügung wegen Verletzung eines Gillette-Patents

    Schwalbach am Taunus (ots) - Am 2. Juni 2017 hat P&G beim
    Landgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung wegen Verletzung
    eines Gillette-Patents gegen Wilkinson Sword GmbH ("Wilkinson") und
    Edgewell Personal Care Company ("Egdewell"), beantragt. Das Gericht
    hat heute eine einstweilige Verfügung erlassen und urteilte, dass
    Edgewell es unterlassen muss, ihre Ersatzklingen für den Gillette
    MACH3-Rasierer zu verkaufen. Die Entscheidung ist noch nicht
    rechtskräftig. Edgewell und Wilkinson können hiergegen Berufung
    einlegen.

    Mit dem heutigen Urteil sind wir zufrieden. Wie wir bereits
    erklärt haben als wir den Rechtsstreit begannen, haben wir hart
    gearbeitet, um eine der besten Rasiertechnologien der Welt zu
    entwickeln. Unsere Technologie ist einer von vielen Gründen, warum
    mehr als 750 Millionen Männer weltweit ihr Gesicht Gillette
    anvertrauen - und wir nehmen es nicht hin, dass Wettbewerber unsere
    Patente ohne unsere Genehmigung nutzen.

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    Tide®, Wick® und Whisper®. P&G ist weltweit in 70 Ländern tätig.
    Weitere Informationen über P&G und seine Marken finden Sie unter
    www.pg.com und www.twitter.com/PGDeutschland.

    OTS: Procter & Gamble Germany GmbH & Co Operations oHG
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    Pressekontakt:
    Procter & Gamble Service GmbH - Sulzbacher Str. 40,
    65824 Schwalbach am Taunus
    Gabriele Hässig, Geschäftsführerin Kommunikation und Nachhaltigkeit,
    Tel.: +496196 89 6647, Email: haessig.g@pg.com


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