checkAd

    Verschärfungen beim Hochwasserschutz  519  0 Kommentare Flüssiggas-Heizung wird noch attraktiver für Heizöl-Kunden / Ab Januar 2018 gelten in Hochwassergebieten neue Einschränkungen für Heizöltanks

    Berlin (ots) - Für Verbraucher, die mit Öl heizen und in
    Hochwassergebieten leben, wird der Wechsel zu einer
    Flüssiggas-Heizung bald noch interessanter. Am 5. Januar 2018 tritt
    eine gesetzliche Regelung in Kraft, die neue Heizöltanks in
    Hochwassergebieten verbietet. Der Energieträger Flüssiggas ist nicht
    wassergefährdend, steht wie Heizöl leitungsunabhängig zur Verfügung
    und bietet sich als wirtschaftliche und emissionsarme Alternative an.

    Die Beseitigung von Hochwasserfolgen führt oft zu hohen Kosten.
    Laut Bundesregierung wurden in der Vergangenheit bis zu 70 Prozent
    der Sachschäden an Gebäuden durch ausgetretenes Heizöl verursacht.
    Vor diesem Hintergrund hat der Gesetzgeber jetzt die Auflagen im
    Wasserhaushaltsgesetz verschärft. Ab dem 5. Januar 2018 dürfen in
    Hochwassergebieten keine neuen Heizöltanks mehr installiert werden.
    Für bestehende Heizöltanks gilt darüber hinaus künftig eine
    Verpflichtung, diese hochwassersicher nachzurüsten. Stehen
    Sanierungsmaßnahmen an, greift die Verpflichtung zur aufwändigen und
    kostenintensiven Nachrüstung unmittelbar. "Der netzunabhängige
    Energieträger Flüssiggas bietet allen Heizölkunden eine überzeugende,
    komfortable und wirtschaftliche Alternative - für Kunden in
    Hochwassergebieten gilt dies künftig umso mehr", kommentierte der
    Hauptgeschäftsführer des Deutschen Verbandes Flüssiggas e. V. (DVFG)
    Andreas Stücke die Gesetzesänderung. Der Energieträger Flüssiggas ist
    ein nicht wassergefährdender Stoff. Flüssiggas wird wie Heizöl in
    Tankwagen angeliefert und kommt daher insbesondere in Gebieten
    jenseits der Erdgas- und Fernwärmenetze zum Einsatz. Von einem
    Wechsel zu Flüssiggas profitiere außerdem die Umwelt, da der
    Energieträger im Vergleich zu Heizöl deutlich weniger CO2-,
    Stickoxid- und Feinstaubemissionen verursache, ergänzte Stücke.

    Energieträger Flüssiggas:

    Flüssiggas (LPG) besteht aus Propan, Butan und deren Gemischen und
    wird bereits unter geringem Druck flüssig. Der Energieträger
    verbrennt CO2-reduziert und schadstoffarm. Flüssiggas wird als
    Kraftstoff (Autogas), für Heiz- und Kühlzwecke, in Industrie und
    Landwirtschaft sowie im Freizeitbereich eingesetzt.

    OTS: Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/112641
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_112641.rss2

    Pressekontakt:
    Sabine Egidius
    Tel.: 030 / 29 36 71 - 22
    E-Mail: presse@dvfg.de
    Deutscher Verband Flüssiggas e. V.
    www.dvfg.de



    Diskutieren Sie über die enthaltenen Werte



    news aktuell
    0 Follower
    Autor folgen

    Verfasst von news aktuell
    Verschärfungen beim Hochwasserschutz Flüssiggas-Heizung wird noch attraktiver für Heizöl-Kunden / Ab Januar 2018 gelten in Hochwassergebieten neue Einschränkungen für Heizöltanks Für Verbraucher, die mit Öl heizen und in Hochwassergebieten leben, wird der Wechsel zu einer Flüssiggas-Heizung bald noch interessanter. Am 5. Januar 2018 tritt eine gesetzliche Regelung in Kraft, die neue Heizöltanks in Hochwassergebieten …

    Schreibe Deinen Kommentar

    Disclaimer