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    Immobilienrecht Spanien  1075  0 Kommentare Tierra Mallorca informiert

    Mallorca (pts025/27.07.2017/15:45) - Der mallorquinische Immobilienmakler Tierra-Mallorca http://tierra-mallorca.com informiert in seinem Blog aktuell über das spanische Immobilienrecht. Wer bis jetzt das hart verdiente Geld unter dem Kopfpolster oder im Keller deponiert hat, sollte es rausholen. Immobilien bleiben wertstabil und steigen auch. Eine Ferienimmobilie auf Mallorca beispielsweise stellt ein hohes Potenzial zur Geldanlage dar. Man kann sie über lange Zeit vermieten oder selbst nutzen. Auch für die Ferienvermietung stellt eine Immobilie eine lukrative Geldanlage dar. Zwar ist der Erwerb einer Liegenschaft auf Mallorca grundsätzlich recht einfach. Interessenten sollten jedoch gewisse Voraussetzungen erfüllen und die Rechtslage kennen.

    Ausländer brauchen NIE-Nummer

    Jeder Nicht-Spanier braucht auf Mallorca eine Steueridentifikationsnummer (NIE-Nummer), um jegliche Geschäfte abzuschließen - und das insbesondere beim Erwerb einer Immobilie. Die Einholung dieser NIE kann entweder persönlich oder über eine Gestoria (Steuerbüro) erfolgen. Falls der Antragsteller nicht persönlich erscheint, ist es erforderlich, neben der Bevollmächtigung eine notarielle beglaubigte Kopie vom gültigen Personalausweis oder Reisepass einzureichen. Falls dieses Dokument im Ausland erstellt wurde, muss es mit der Haager Apostille versehen werden.

    Die persönliche (oder per notarieller Bevollmächtigung) Beantragung der Steuernummer in den spanischen Konsulaten in Deutschland ist jedoch weiterhin möglich, es sei denn, der Antragsteller beabsichtigt zum Beispiel in Spanien zu arbeiten oder zu studieren, und somit in Spanien dauerhaft zu leben. Dann kann der Antrag nicht über das Konsulat, sondern nur bei der spanischen Polizei gestellt werden.

    Die NIE ist fortlaufend, persönlich und unübertragbar und wird im spanischen Ausländerzentralregister von der Generaldirektion der Polizei und der Guardia Civil erteilt. Die NIE dient Ausländern zugleich als Steuernummer, Número de Identificación Fiscal (NIF). Deswegen sollte nicht vergessen werden, diese Nummer auch beim Finanzamt anzumelden. Sie muss bei allen Anträgen, Erklärungen und Formalitäten gegenüber spanischen Behörden immer angegeben werden.

    Rechtliche Prüfung der Immobilie

    Wer das Ferienhaus seiner Träume gefunden hat, sollte nicht sofort in einen verbindlichen Vertrag einwilligen, ohne die Legalität dieser Immobilie vorher geprüft zu haben. Das gilt insbesondere in dem Fall, wenn der Käufer plant, diese Immobilie später für eine touristische Vermietung zu verwenden. Folgende Punkte sollten unter anderen geprüft werden:

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    Immobilienrecht Spanien Tierra Mallorca informiert Der mallorquinische Immobilienmakler Tierra-Mallorca http://tierra-mallorca.com informiert in seinem Blog aktuell über das spanische Immobilienrecht. Wer bis jetzt das hart verdiente Geld unter dem Kopfpolster oder im Keller deponiert hat, sollte …