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    SpruchZ  3686  0 Kommentare Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Augusta Technologie Aktiengesellschaft abgeschlossen: Verzinsung bereits ab dem Tag der Hauptversammlung

    Das Spruchverfahren ist nunmehr abgeschlossen, so dass der Nachbesserungsbetrag in Höhe von EUR 2,22 je Augusta-Aktie zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem Tag der über den Squeeze-out beschließenden Hauptversammlung, also ab den 20. Januar 2015, ausgezahlt werden kann.

    von Rechtsanwalt Martin Arendts, M.B.L.-HSG

     

    In dem Spruchverfahren zu dem verschmelzungsrechtlichen Squeeze-out bei der Augusta Technologie Aktiengesellschaft (Verschmelzung auf die TKH Technologie Deutschland AG) hatte das Landgericht München I die Barabfindung mit Beschluss vom 8. Februar 2017 auf EUR 33,37 je Augusta-Aktie festgelegt, siehe: https://spruchverfahren.blogspot.de/2017/02/spruchverfahren-zum-squeez ...

     

    Gegen diese Entscheidung von mehreren Antragstellern und der Antragsgegnerin eingelegte Beschwerden sind kürzlich vergleichsweise beigelegt worden. Das Verfahren ist damit abgeschlossen, so dass nunmehr der Nachbesserungsbetrag in Höhe von EUR 2,22 je Augusta-Aktie ausgezahlt werden kann.

     

    Einzige inhaltliche Änderung bei dem Vergleich ist die etwas frühere Verzinsung. Der Nachbesserungsbetrag ist nicht erst ab dem 17. März 2015 (einen Tag nach der Bekanntmachung des Squeeze-outs im Registerportal) mit 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu verzinsen, sondern bereits ab dem Tag der über den Squeeze-out beschließenden Hauptversammlung, also ab den 20. Januar 2015.

     

    LG München I, Beschluss vom 8. Februar 2017, Az. 5 HK 7347/15

    Bäßler, F. u.a. ./. TKH Technologie Deutschland AG

    80 Antragsteller

    gemeinsamer Vertreter: RA Sekera-Terplan, c/o Kempter Gierlinger und Partner, 80799 München

    Verfahrenbevollmächtigte der Antragsgegnerin, TKH Technologie Deutschland AG: Rechtsanwälte Noerr LLP, 80333 München




    Martin Arendts
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    Der studierte Jurist (Jahrgang 1966) engagiert sich mit seiner Rechtsanwaltskanzlei für Kapitalanlagerecht seit 1995 für die Anlegerinteressen bei Investments in Wertpapieren, geschlossenen Fonds und Immobilien. Er vertritt Kapitalanleger in Haftungsfällen und in Spruchverfahren. Martin Arendts war zudem viele Jahre als Aktionärssprecher der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. sowie als Dozent für Kapitalanlagerecht und Bankrecht im Rahmen der Münchener Anwaltsseminare tätig. An der Frankfurt School of Finance & Management absolvierte er ein Exzellenzprogramm für Aufsichtsräte.
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    Verfasst von Martin Arendts
    SpruchZ Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der Augusta Technologie Aktiengesellschaft abgeschlossen: Verzinsung bereits ab dem Tag der Hauptversammlung Das Spruchverfahren ist nunmehr abgeschlossen, so dass der Nachbesserungsbetrag in Höhe von EUR 2,22 je Augusta-Aktie zzgl. Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab dem Tag der über den Squeeze-out beschließenden Hauptversammlung, also ab den 20. Januar 2015, ausgezahlt werden kann.