Ihre Bank wird zum Glashaus!
Sehr geehrte Damen und Herren, geschätzte GEOPOLITICAL.BIZ Community,
nach dem Bundestag hat am 02.06.2017 der Bundesrat das Gesetz zur Bekämpfung der Steuerumgehung und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften endgültig verabschiedet. Das neue Gesetz trägt den Namen Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz (StUmgBG). Es tritt zum 01.01.2018 mit weitreichenden Auswirkungen für Steuerbürger in Kraft.
Die Meldevorschriften von Banken und Steuerzahlern werden massiv ausgeweitet
Das neue Gesetz bringt vor allem deutlich erweiterte Meldepflichten für Banken und Steuerzahler mit sich. Die bereits ab dem kommenden Jahr zu erfüllenden Verpflichtungen der Banken in Deutschland gehen weit über die bereits sehr umfassenden Erfassungs- und Meldevorschriften des bislang schon geltenden Geldwäschegesetzes (GWG) und des Finanzkontenaustauschgesetzes (FKAustG) hinaus.
Das betrifft beispielsweise die Pflicht zur Legitimationsprüfung bei Banken, die bislang nur für Kontoinhaber oder verfügungsberechtigte Personen gegolten hat. Diese werden jetzt auch auf wirtschaftlich Berechtigte ausgeweitet. Die Steueridentifikationsnummer von Kontoinhabern, Verfügungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten wird dazu in Zukunft wie ein Brandzeichen bei allen Bankaktivitäten erfasst und verknüpft.
Deutsche Banken werden zu vorgelagerten Behörden des Staates
Die Banken in Deutschland haften sogar für entgangene Steuern gegenüber dem Staat. Sie können auf Basis des neuen Gesetzes zusätzlich mit Bußgeldern von bis zu 200.000 Euro belegt werden. Das wird in der Praxis dazu führen, dass die deutschen Banken aus administrativer und steuerlicher Sicht faktisch zur Außenstelle der Finanzämter werden, quasi als externe „Bankbehörden“.
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Auch Beteiligungen deutscher Banken an ausländischen Gesellschaften müssen zukünftig gemeldet werden. Gleiches gilt für die Herstellung von Beziehungen deutscher Kunden zu Gesellschaften in Drittstaaten (§§ 138 ff. AO). Neben der beschlossenen Aufhebung des steuerlichen Bankgeheimnisses nach § 30a AO werden zusätzlich bereits ein erweitertes Kontenabrufverfahren und ein Sammelauskunftsverfahren diskutiert.
Vermögensverhältnisse, Zahlungsströme und die gesamten wirtschaftlichen Aktivitäten sollen dadurch so transparent werden, dass eine Steuerumgehung mittels einer Domizilgesellschaft im Ausland umgehend aufgedeckt wird. Das Gesetz soll eine Reaktion auf die „Panama Papers“ sein.
Ob es derartige Steuermodelle wirklich effizient einschränkt, wage ich zu bezweifeln. Das Steuerumgehungsbekämpfungsgesetz führt allerdings dazu, dass deutsche Banken und deren Kunden in der Praxis in einem totalen Glashaus sitzen, bei dem selbst der Boden zum Keller durchsichtig sein wird.
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