Wie Anbieter mit verschleierten Preiserhöhungen abkassieren
Berlin (ots) - Die ersten Stromanbieter haben bereits
Preiserhöhungsschreiben für Januar 2018 verschickt. Unternehmen sind
gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden über steigende Preise zu
informieren. Doch viele Anbieter verschleiern Preiserhöhungen so
geschickt, dass Kunden kaum erkennen können, dass sie künftig mehr
zahlen sollen. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip zeigt
die dreistesten Tricks der Energieversorger und anderer Unternehmen.
Rund jeder zweite Strom-Grundversorger hat in der ersten
Jahreshälfte bereits die Preise erhöht, berichten die
Vergleichsportale Check24 und Verivox. Kunden in der Grundversorgung
müssen mindestens sechs Wochen vor einer geplanten Preiserhöhung
darüber per Brief informiert werden. Erhält ein Kunde eine
Preiserhöhung, dann hat er das Recht zu kündigen (Sonderkündigung).
Wer davon Gebrauch macht, für den endet der Vertrag, bevor die neuen
höheren Preise gelten. "Ein großes Problem ist, dass viele
Unternehmen die Preiserhöhung nicht klar kommunizieren", erklärt Dr.
Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. "Kunden verstehen
die Tarifänderungen oft erst dann, wenn die teurere Rechnung ins Haus
flattert. Dann ist es aber zu spät für eine Sonderkündigung und die
höheren Preise gelten."
Preiserhöhungsschreiben für Januar 2018 verschickt. Unternehmen sind
gesetzlich verpflichtet, ihre Kunden über steigende Preise zu
informieren. Doch viele Anbieter verschleiern Preiserhöhungen so
geschickt, dass Kunden kaum erkennen können, dass sie künftig mehr
zahlen sollen. Der gemeinnützige Verbraucher-Ratgeber Finanztip zeigt
die dreistesten Tricks der Energieversorger und anderer Unternehmen.
Rund jeder zweite Strom-Grundversorger hat in der ersten
Jahreshälfte bereits die Preise erhöht, berichten die
Vergleichsportale Check24 und Verivox. Kunden in der Grundversorgung
müssen mindestens sechs Wochen vor einer geplanten Preiserhöhung
darüber per Brief informiert werden. Erhält ein Kunde eine
Preiserhöhung, dann hat er das Recht zu kündigen (Sonderkündigung).
Wer davon Gebrauch macht, für den endet der Vertrag, bevor die neuen
höheren Preise gelten. "Ein großes Problem ist, dass viele
Unternehmen die Preiserhöhung nicht klar kommunizieren", erklärt Dr.
Britta Beate Schön, Rechtsexpertin bei Finanztip. "Kunden verstehen
die Tarifänderungen oft erst dann, wenn die teurere Rechnung ins Haus
flattert. Dann ist es aber zu spät für eine Sonderkündigung und die
höheren Preise gelten."
Preiserhöhung versteckt in der Werbebroschüre
Wie Stromversorger Preiserhöhungen ankündigen müssen, schreibt das
Energierecht vor: Die Ankündigung soll transparent und verständlich
informieren. Doch in der Realität wird eine Erhöhung oft als
"Preisanpassung" oder "Preisentwicklung" getarnt. "Was sich manche
Unternehmen da erlauben ist einfach dreist", erklärt Schön. "In
einem uns bekannten Fall wurde im Anschreiben auf eine sogenannte
individuelle Preisinformation in der beiliegenden Werbebroschüre
hingewiesen. In dieser hat das Unternehmen auf der dritten von vier
bunten Seiten die Preiserhöhung versteckt."
Ankündigung teurer Preise am Ende eines langen Anschreibens
Andere Anbieter verschleiern die höheren Preise mit besonders
langen Schreiben. "Auf der ersten Seite lobt sich das Unternehmen in
den höchsten Tönen selbst und erst ganz am Schluss auf der zweiten
Seite wird die Preiserhöhung erwähnt", sagt Schön. "Nur wer trotz des
werblichen Tons dran bleibt und weiterliest, erfährt, dass der Tarif
teurer wird." Eine weitere Masche: Über die Tatsache, dass die Preise
erhöht werden, verliert der Anbieter kein Wort. Das Schreiben listet
nur zukünftige Preise; was der Kunde derzeit zahlt, wird nicht
erwähnt. "Wer dann nicht direkt den Originalvertrag parat hat, merkt
nicht, dass die Preise deutlich erhöht wurden", sagt Schön. "Denn es
fehlt die direkte Vergleichsmöglichkeit."
Wie Stromversorger Preiserhöhungen ankündigen müssen, schreibt das
Energierecht vor: Die Ankündigung soll transparent und verständlich
informieren. Doch in der Realität wird eine Erhöhung oft als
"Preisanpassung" oder "Preisentwicklung" getarnt. "Was sich manche
Unternehmen da erlauben ist einfach dreist", erklärt Schön. "In
einem uns bekannten Fall wurde im Anschreiben auf eine sogenannte
individuelle Preisinformation in der beiliegenden Werbebroschüre
hingewiesen. In dieser hat das Unternehmen auf der dritten von vier
bunten Seiten die Preiserhöhung versteckt."
Ankündigung teurer Preise am Ende eines langen Anschreibens
Andere Anbieter verschleiern die höheren Preise mit besonders
langen Schreiben. "Auf der ersten Seite lobt sich das Unternehmen in
den höchsten Tönen selbst und erst ganz am Schluss auf der zweiten
Seite wird die Preiserhöhung erwähnt", sagt Schön. "Nur wer trotz des
werblichen Tons dran bleibt und weiterliest, erfährt, dass der Tarif
teurer wird." Eine weitere Masche: Über die Tatsache, dass die Preise
erhöht werden, verliert der Anbieter kein Wort. Das Schreiben listet
nur zukünftige Preise; was der Kunde derzeit zahlt, wird nicht
erwähnt. "Wer dann nicht direkt den Originalvertrag parat hat, merkt
nicht, dass die Preise deutlich erhöht wurden", sagt Schön. "Denn es
fehlt die direkte Vergleichsmöglichkeit."