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Laurèl GmbH: Eintritt der Rechtskraft des Insolvenzplans
DGAP-Ad-hoc: Laurèl GmbH / Schlagwort(e): Insolvenz |
Ad-hoc-Mitteilung gemäß Art. 17 Abs. 1 MAR
Laurèl GmbH: Eintritt der Rechtskraft des Insolvenzplans
Aschheim bei München, 16. August 2017 - Die Gesellschaft gibt hiermit bekannt, dass der am 31. Juli 2017 vom Amtsgericht München bestätigte Insolvenzplan im Insolvenzverfahren über das
Vermögen der Gesellschaft mit Ablauf des 14. August 2017 rechtskräftig geworden ist. Nachdem gestern, am 15. August 2017, aufgrund eines Feiertags in Bayern eine Bestätigung durch das
Insolvenzgericht nicht eingeholt werden konnte, hat das Insolvenzgericht der Gesellschaft heute mitgeteilt, dass Beschwerden innerhalb der Beschwerdefrist nicht erhoben wurden und der
Insolvenzplan damit rechtskräftig geworden ist.
Mit dem Eintritt der Rechtskraft sind gemäß den Bestimmungen der Insolvenzordnung die im gestaltenden Teil des Insolvenzplans festgelegten Wirkungen für und gegen alle Beteiligten eingetreten.
Dies betrifft auch den in der Ad-hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 27. März 2017 erläuterten sogenannten Debt-Equity-Swap, mit dem die Anleihegläubiger der von der Laurèl begebenen Anleihe
2012/2017 (ISIN: DE000A1RE5T8 / WKN A1RE5T) (Laurèl-Anleihe) ihre Forderungen wirtschaftlich betrachtet in Eigenkapital umwandeln. Hierzu ist die Laurèl-Anleihe kraft Plangestaltung auf das als
Abwicklungsstelle fungierende Bankhaus Gebr. Martin übertragen worden. Die Laurèl-Anleihe wird gemäß dem Insolvenzplan in die Laurèl GmbH zur Stärkung des Eigenkapitals der Laurèl GmbH
eingebracht.
Zum Zwecke der buchungstechnischen Umsetzung des Debt-Equity-Swaps war mit Wirkung zum Beginn des 15. August 2017 die Laurèl-Anleihe bei der Clearstream Banking AG gesperrt und der Handel an der
Frankfurter Wertpapierbörse ausgesetzt worden. Hierüber hatte die Gesellschaft bereits in ihrer Ad-hoc-Mitteilung vom 14. August 2017 informiert.