Insolvenz von Deutschlands zweitgrößter Airline
Aus der Reihe der Air Berlin-Gläubiger tanzen
Die zweitgrößte deutsche Fluggesellschaft Air Berlin hat Insolvenz angemeldet. Nach rechtlichen Vorgaben müsste Sie den Flugbetrieb sofort einstellen, doch ein Übergangskredit sichert das Geschäft vorerst bis November. Wie können sich Verbraucher bei Reisen und Buchungen schützen?
Die Air Berlin-Pleite stellt viele Kunden vor Probleme. (© photobank)
"Die Insolvenz von Air Berlin ist ein großer Schreck und kann ein riesiger Schaden für viele Verbraucher sein", konstatiert Klaus Müller, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverband. Konkret
bezieht sich Müller auf Reisende, die ihre Buchung selbst durchgeführt haben, denn diese sind nicht automatisch gegen die Insolvenz einer Fluggesellschaft abgesichert. Sie müssen sich stattdessen
in der Schlange der Gläubiger ganz hinten einreihen.
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Pauschalreisende sind besser gestellt
Keine finanziellen Konsequenzen müssen hingegen Pauschalreisende befürchten, die per Gesetz gegen die Insolvenz von Air Berlin abgesichert sind - es haftet der Reiseveranstalter. Auch auf zusätzlichen Kosten bleibt der Selbstbucher sitzen: Mietwagen oder Hotel können nur gegen eine Gebühr storniert werden. Bis November ist der Flugbetrieb von Air Berlin aber gesichert - die Folgen der Insolvenz treten frühestens dann ein.
Hilft eine Reiserücktrittsversicherung?
Die Reiserücktrittsversicherung springt bei unvorhergesehenen Ereignissen ein, die zur (kurzfristigen) Stornierung einer Reise führen. Doch was zählt dazu? Eine zum Buchungszeitpunkt unbekannte Schwangerschaft zum Beispiel oder ein Nachholtermin für eine wichtige Prüfung. Wohingegen ein ausgebrochener Krieg oder der Streik einer Fluggesellschaft - genau wie ein Sturm - als höhere Gewalt zählen und nicht abgedeckt sind. Diese Ereignisse sind zwar meist auch nicht vorhersehbar, gelten aber nicht als Versicherungsfälle. Die Chancen bei einer Insolvenz durch die Reiserücktrittsversicherung entschädigt zu werden, stehen also schlecht.
Interessierte finden hier nähere Informationen zur Reiserücktrittsversicherung.
Wenn Flüge dennoch ausfallen
Trotz des Übergangskredits der Bundesregierung, können die Flüge von Air Berlin und anderer Fluggesellschaften ausfallen, storniert oder überbucht werden. In diesen Fällen ist ebenfalls ganz klar festgelegt, wann die Fluggesellschaft welche Leistung entschädigen oder welche Ersatzleistung anzubieten ist - aber auch wann Verbraucher keinen Ersatz erwarten können.
Bei einer Überbuchung des Fluges zum Beispiel muss die Fluggesellschaft dem Gast den kompletten Flugpreis erstatten und auf dessen Wunsch einen Ersatzflug anbieten. Kündigt die Gesellschaft aber den Ausfall eines Fluges früh genug an und bietet einen zeitlich passenden Alternativtermin an, haben Verbraucher keinen Anspruch auf Entschädigung. Die Rechte der Verbraucher hat die Verbraucherzentrale auf ihrer Homepage zusammengestellt.