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    Gute Nachrichten für die Fondsindustrie: Der Ombudsmann beim Branchenverband BVI hatte 2016 noch weniger Beschwerden als im Vorjahr zu bearbeiten. Im Vergleich zur Versicherungswirtschaft ist das gute Ergebnis der Fondsbranche sogar beeindruckend.

    Über solche Nachrichten darf man sich in der Fondsbranche freuen: Die Ombudsstelle für Investmentfonds des BVI hat ihren abschließenden Jahresbericht 2016 veröffentlicht. Das positive Ergebnis: Die Verbraucherbeschwerden im Fondsgeschäft sind 2016 um 12 Prozent zurückgegangen. Konkret: Die Ombudsstelle verzeichnete 80 Eingaben. Im Vorjahr waren es noch 91.

    In der Hälfte der Fälle konnte die vom Bundesamt für Justiz anerkannte Verbraucherschlichtungsstelle des deutschen Fondsverbands erfolgreich vermitteln und für Rechtsfrieden zwischen Verbrauchern und Fondsgesellschaften oder Dienstleistern sorgen. Schlichtungs- und Vergleichsvorschläge erfolgten ausnahmslos jeweils binnen einer Woche nach Vorlage der vollständigen Beschwerdeakte. Nur 24 Schlichtungsanträge mussten über den Tisch des Ombudsmanns Gerd Nobbe und führten überhaupt zu einem Schlichtungs- oder einem erfolgreichen Vergleichsvorschlag. Die übrigen Eingaben konnte bereits das Büro der Ombudsstelle abschließend und ohne das Zutun des Ombudsmanns bearbeiten und erledigen.

    Die deutsche Fondsbranche kann das als Auszeichnung nehmen. Schon in den beiden Jahren zuvor landeten jeweils nur rund 90 Beschwerden auf Nobbes Schreibtisch. Zum Vergleich: Sein Kollege, der Versicherungs-Ombudsmann Günter Hirsch, musste sich im vergangenen Jahr mit mehr als 19.000 Eingaben befassen.

    Anleger unzufrieden mit Riesterrenten

    So gut die Beschwerdebilanz fürs vergangene Jahr auch aussieht, so hat sie auch einen kleinen Schönheitsfehler. In dem Fonds-Ombudsbericht fällt – wie im Vorjahr – vor allem ein Thema auf, das bei Anlegern immer wieder für Ärger sorgt: staatlich geförderte fondsbasierte Altersvorsorgeverträge („Riesterrentenverträge“).

    Viele Vorsorgesparer sind damit unzufrieden oder gar frustriert. Die meisten Schlichtungsanträge enthielten mehrere Beanstandungen. In einigen Anträgen beschwerten sich Verbraucher unter anderem über den Vertrieb, und zwar vor allem über eine unzureichende oder sogar falsche Beratung oder zu optimistische Modellrechnungen zur Rentenhöhe durch externe Vermögensberater oder Banken.

    Auch wenn die Anzahl der Beschwerden im Vergleich zu denen in der Versicherungsindustrie verschwinden klein ist:  Mit dem Thema Riester sollte sich Fondsbranche noch einmal intensiver befassen. Fast 60 Prozent der Beschwerdeeingaben drehen sich um die fondsgestützte Riesterrentenverträge.

    (MvA)

    Der Jahresbericht der Ombudsstelle für Investmentfonds als PDF-Download.




    Matthias von Arnim
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    Matthias von Arnim befasst sich seit mehr als 20 Jahren journalistisch mit den Themen Geldanlage und Börse. Seit November 2015 schreibt er für €uro-Advisor-Services GmbH auf der Website www.fundresearch.de.
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    Verfasst von Matthias von Arnim
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