checkAd

     612  0 Kommentare Was ist... eine Börsenmantel-Spekulation?

    "Als Börsenmantel wird eine börsennotierte Aktiengesellschaft bezeichnet, die ihr operatives Geschäft aufgegeben hat und demzufolge nur noch ihr Vermögen (Immobilien, Barvermögen) verwaltet. Auch aus insolventen Gesellschaften kann ein entschuldeter Mantel erworben werden. Börsenmäntel können dritten Unternehmen den Börsengang ermöglichen und so eine Alternative zu einem IPO mit Kapitalerhöhung und einer bloßen Notierungsaufnahme ohne Kapitalerhöhung darstellen. Dieser Vorgang wird als Reverse Merger, Reverse Takeover, Reverse IPO oder Back Door Listing bezeichnet." (Quelle: Wikipedia)

    Totgesagte leben länger. Manchmal jedenfalls.
    Im Kern geht es um zumeist im Centbereich vor sich hin dümpelnde Aktien (sog. "Penny-Stocks"), die ihre besten Tage lange hinter sich haben. Früher einmal mögen sie großen Firmennamen gehabt haben, wie Praktiker, Karstadt oder Holzmann, heute tut sich bei ihnen nichts mehr. Zumindest operativ. Denn diese leeren Aktiengesellschaften haben durchaus noch einen Wert: ihre Börsennotierung. Denn ein Unternehmen an die Börse zu bringen, ist mit hohem Aufwand verbunden, die bürokratischen und regulatorischen Anforderungen werden immer wieder verschärft und die Kosten für Banken, Anwälte, Gerichte, Börse sind immens. Viel einfacher ist es somit, wenn andere Firmen mit ihrem operativen Geschäft und ihrem Vermögen in diese leere Hülle eines börsennotierten Unternehmens schlüpfen und somit verhältnismäßig unaufwändig selbst zu dessen Börsennotierung gelangen.

    Besser zweimal hinsehen
    Allerdings gilt es hierbei einige Hürden zu überwinden und damit meine ich nicht zuerst, dass die neue börsennotierte Gesellschaft selbstverständlich alle Voraussetzungen der Börse in ihrem jeweiligen Segment erfüllen muss, die auch für alle "normalen" hier gelisteten AGs gelten. Vielmehr wird nicht nur der Namen und die Börsenzulassung übernommen, sondern auch alle ehemaligen Forderungen und Verbindlichkeiten, die der alten AG gehörten. Wenn also noch Gläubiger zu bedienen sind, dürften die sich freuen, wenn auf einmal wieder Vermögen "zu holen" ist. Oder es können noch Verlustvorträge in dem Börsenmantel schlummern, die man sich nutze machen könnte.


    Es gleicht also nicht ein Börsenmantel dem anderen und nur, wenn der Mantel dem Interessenten auch wirklich passt, wird er die Aktien erwerben wollen. Deshalb muss man schauen, ob die AG zuvor durch eine Insolvenz gegangen ist und somit keine Forderungen ihrer Gläubiger mehr zu fürchten hat. Oder bzgl. bestehender Verlustvorträge muss man wissen, dass diese bei einem Verkauf des Unternehmens nicht einfach übernommen werden können, sondern ggf. einfach bei der Übernahme verfallen. Der potenzielle Erwerber muss sich also genau überlegen und wohl fachkundig beraten lassen, wie er seine Ziele mit welchem Mantelunternehmen überhaupt erreichen kann.
    Seite 1 von 3




    Michael C. Kissig
    0 Follower
    Autor folgen
    Mehr anzeigen
    Michael C. Kissig studierte nach Abschluss seiner Bankausbildung Volks- und Rechtswissenschaften und ist heute als Unternehmensberater und Investor tätig. Neben seinem Value-Investing-Blog „iNTELLiGENT iNVESTiEREN“ verfasst er regelmäßig eine Kolumne für das „Aktien Magazin“. https://intelligent-investieren.net/
    Mehr anzeigen


    Anzeige


    Broker-Tipp*

    Über Smartbroker, ein Partnerunternehmen der wallstreet:online AG, können Anleger ab null Euro pro Order Wertpapiere handeln: Aktien, Anleihen, 18.000 Fonds ohne Ausgabeaufschlag, ETFs, Zertifikate und Optionsscheine. Beim Smartbroker fallen keine Depotgebühren an. Der Anmeldeprozess für ein Smartbroker-Depot dauert nur fünf Minuten.

    * Wir möchten unsere Leser ehrlich informieren und aufklären sowie zu mehr finanzieller Freiheit beitragen: Wenn Sie über unseren Smartbroker handeln oder auf einen Werbe-Link klicken, wird uns das vergütet.


    Anzeige


    Verfasst von Michael C. Kissig
    Was ist... eine Börsenmantel-Spekulation? "Als Börsenmantel wird eine börsennotierte Aktiengesellschaft bezeichnet, die ihr operatives Geschäft aufgegeben hat und demzufolge nur noch ihr Vermögen (Immobilien, Barvermögen) verwaltet. Auch aus insolventen Gesellschaften kann ein …