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    Verlegerverbände  324  0 Kommentare "Whitelisting" ist moderne Form der Piraterie / Nach dem Urteil des OLG München kommt es nun auf die Entscheidung des Bundesgerichtshofs an

    Berlin (ots) - Der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV)
    und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) bedauern die
    Entscheidung des Oberlandesgerichts München (OLG), das gestern den
    Einsatz des umstrittenen Werbeblockers Adblock Plus der Kölner Firma
    Eyeo für zulässig erklärt hat. Geklagt hatten die "Süddeutsche
    Zeitung" (München), ProSiebenSat. 1 und die RTL-Tochter IP
    Deutschland.

    Besonders enttäuscht zeigten sich die Verlegerorganisationen
    darüber, dass das OLG auch das kostenpflichtige "Whitelisting" - also
    die Zulassung zuvor geblockter Werbung ("Blacklisting") gegen Geld -
    durch die Firma Eyeo weiterhin erlaubt. "Das ist nach unserer Meinung
    eine moderne Form der Piraterie", erklärten BDZV und VDZ dazu. In der
    Kombination mit "Whitelisting" machten künftig die Vertreiber der
    Adblocker das Werbegeschäft - "allerdings ohne eigene Leistung, die
    allein von den Medien erbracht wird".

    BDZV und VDZ wiesen darauf hin, dass es sich lediglich um die
    Auffassung eines Gerichtes handele, dem abweichende Bewertungen
    anderer Gerichte sowohl zum "Whitelisting" als auch zum sogenannten
    "Blacklisting" entgegenstehen, etwa in Frankfurt, Hamburg und Köln.
    Im vergangenen Jahr hatte das OLG Köln in einem Verfahren der Axel Springerringer SE gegen Eyeo das auf "Whitelisting" basierende
    Geschäftsmodell Adblock Plus als "aggressive geschäftliche Handlung"
    verboten.

    "Es kommt nunmehr auf die Entscheidung durch den Bundesgerichtshof
    an, der die divergierenden Sichtweisen der Instanzgerichte beurteilen
    wird", betonten die Verlegerverbände.

    OTS: BDZV - Bundesverb. Dt. Zeitungsverleger
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    Pressekontakt:
    Hans-Joachim Fuhrmann
    Telefon: 030/ 726298-210
    E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

    Anja Pasquay
    Telefon: 030/ 726298-214
    E-Mail: pasquay@bdzv.de



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