Solarworld
Schlechte Neuigkeit!
Liebe Leser,
zum Rechtsstreit einer Tochter der „alten“ Solarworld AG mit Hemlock gab es inzwischen das Urteil der zweiten Instanz. In erster Instanz war die Solarworld-Tochter zur Zahlung von 793.467.822,91 US-Dollar verurteilt worden. Das beinhaltete eine Zahlung von 585.361.500 Dollar an Hemlock plus die Zinskosten. Auf der jüngsten Gläubigerversammlung von Solarworld – als der Insolvenzverwalter vorschlug, wichtige Assets der „alten“ Solarworld AG zu verkaufen – wurde ein Vertreter von Hemlock mit dieser Forderung nicht anerkannt. Doch zurück zum Urteil. In der zweiten Instanz wurde demnach das Urteil der ersten Instanz bestätigt. Weitere Details zu dieser Thematik:
Solarworld: Das Gericht hat in zweiter Instanz entschieden
Das Fazit am Ende lässt daran keinen Zweifel. Zitat aus dem Urteil: „For all of the reasons set forth above, we AFFIRM the judgment of the district court.” Ob das durchgesetzt werden kann, ist eine andere Frage. Aber nun hat Hemlock auch in zweiter Instanz gewonnen. Ich bin kein Jurist und kann nicht beurteilen, was das für Auswirkungen haben könnte. Für das, was von der „alten“ Solarworld AG noch übrig ist, ist das aber wohl eher eine schlechte Nachricht.
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Ein Beitrag von Peter Niedermeyer.