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    GEWOS-Studie  209  0 Kommentare Massiver Anstieg spekulativer Grundstücksgeschäfte

    Hamburg (ots) -

    - Umsatz mit Bauerwartungsland und Rohbauland seit dem Jahr 2010
    um 133 % gestiegen, Preissteigerung um 61 %, Kauffälle +49 %
    - Keine Entlastung am Grundstücksmarkt durch
    Erbbaurechtsbestellungen, bundesweit nur 2.100 Neuverträge in
    2016

    Im Jahr 2016 wurden in Deutschland rund 11.600 Kaufverträge für
    Bauerwartungsland und Rohbauland geschlossen, der mit diesen
    Verkäufen verbundene Geldumsatz belief sich auf knapp 2,5 Mrd. Euro.
    Gegenüber dem Vorjahr erhöhte sich die Zahl der registrierten
    Kauffälle um 20 %, der Geldumsatz stieg um rund 51 %. Im Vergleich
    mit dem Jahr 2010 ist die Zahl der Transaktionen um 49 % gestiegen,
    der Geldumsatz hat sich mehr als verdoppelt (+133 %). Dies geht aus
    der aktuellen GEWOS-Immobilienmarktanalyse IMA® hervor, die als
    einzige flächendeckende Studie zum deutschen Immobilienmarkt auf der
    Erfassung der tatsächlichen Verkäufe beruht.

    "Bauland ist ein knappes Gut, insbesondere in den Städten und
    deren Umland. Bedingt durch das geringe Angebot baureifer Grundstücke
    und die insgesamt hohe Wohnungsnachfrage ist auch das
    Transaktionsgeschehen im Bereich Bauerwartungsland und Rohbauland in
    den vergangenen Jahren stark gestiegen", erklärt Sebastian Wunsch,
    bei GEWOS für die IMA® verantwortlich. "Die massiven Umsatzzuwächse
    sind maßgeblich auf Preissteigerungen zurückzuführen", so Wunsch
    weiter. Seit dem Jahr 2010 sind die Preise für Bauerwartungsland und
    Rohbauland bundesweit um 61 % gestiegen, allein in 2016 war ein
    Anstieg um 43 % zu verzeichnen. Dagegen verteuerte sich baureifes
    Wohnbauland seit 2010 lediglich um 26 %. In 2016 lag der
    Quadratmeterpreis für Bauerwartungsland und Rohbauland im
    bundesweiten Durchschnitt bei rund 34 Euro - dies entspricht knapp 22
    % des Preises für baureife Grundstücke.

    Speziell der Kauf eines als Bauerwartungsland deklarierten
    Grundstücks ist ein hoch spekulatives Geschäft. "Vielfach werden
    Preise gezahlt, die sich nur rechtfertigen lassen, wenn die
    jeweiligen Flächen auch tatsächlich die Baureife erlangen", sagt
    Wunsch. Wenngleich der Begriff Bauerwartungsland eine Fläche
    beschreibt, die eine bauliche Nutzung mit hinreichender Sicherheit
    erwarten lässt: "Eine Garantie, dass man ein Grundstück erwirbt,
    welches später tatsächlich einmal bebaubar wird, hat man als Käufer
    nicht."

    Keine Entlastung am Grundstücksmarkt durch
    Erbbaurechtsbestellungen

    Eine wenig beachtete Alternative zu dem Kauf eines Baugrundstücks
    bietet das Erbbaurecht. Nach einer Hochrechnung von GEWOS auf Basis
    der IMA®-Daten wurden im Jahr 2016 bundesweit rund 2.100 neue
    Erbbaurechte vergeben, die hiermit verbundene Grundstücksfläche lag
    bei rund 251 ha. Gemessen an den in Deutschland kaufvertraglich
    übertragenen Wohnbaugrundstücken kommt Erbbaurechtsbestellungen damit
    eine vergleichsweise geringe Bedeutung zu. Die Zahl der in 2016 neu
    vergebenen Erbbaurechte entspricht nur rund 2 % der im vergangenen
    Jahr registrierten Kauffälle von baureifem Wohnbauland.

    Bei dem Erbbaurecht handelt es sich um ein grundstücksgleiches
    Recht. Ein Erbbaurechtsnehmer erhält das Recht ein Grundstück für die
    Vertragsdauer von maximal 99 Jahren zu nutzen und auf diesem ein
    Gebäude - beispielsweise ein Eigenheim - zu errichten. Der
    Erbbaurechtsgeber bleibt Eigentümer des Grundstücks, für die
    Belastung seines Grundstücks mit dem Erbbaurecht erhält er vom
    Erbbaurechtsnehmer einen jährlich zu entrichtenden Erbbauzins, der
    zwischen 2 und 5 % des Bodenwertes betragen kann.

    Für den Erbbaurechtsnehmer ergibt sich vor allem anfänglich ein
    Liquiditätsvorteil: Er muss lediglich die Immobilie finanzieren,
    nicht aber den Grund und Boden auf dem diese errichtet wird. Speziell
    Schwellenhaushalten kann so die Bildung von Wohneigentum erleichtert
    werden. Auch für den Erbbaurechtsgeber - mehrheitlich Kommunen,
    teilweise auch Kirchen oder Stiftungen - können sich gegenüber der
    einmaligen Veräußerung Vorteile bieten. "Mit dem Erbbaurecht bietet
    sich Städten und Gemeinden ein wohnungspolitisches Instrument, das
    viel zu selten zur Anwendung kommt", kommentiert Wunsch. "Einerseits
    kann mit der Vergabe von Erbbaurechten aktiv der Preisdynamik am
    Grundstücksmarkt entgegenwirkt werden. Andererseits lässt sich die
    Vergabe von Erbbaurechten mit Auflagen verknüpfen - beispielsweise
    städtebaulicher Art oder in Form von Belegungs- oder
    Mietpreisbindungen. So können Kommunen ihre wohnungspolitischen Ziele
    verfolgen und gleichzeitig dauerhafte Einnahmen generieren, die ihren
    Haushalt entlasten."

    Diese Pressemitteilung finden Sie auch unter: http://www.gewos.de/

    OTS: GEWOS GmbH
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/121751
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_121751.rss2

    Pressekontakt:
    Sebastian Wunsch
    GEWOS GmbH
    Telefon: 040 69712-219
    E-Mail: sebastian.wunsch@gewos.de



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