Elementarschäden
Wenn Baumwurzeln einen Rückstau verursachen
60 Prozent der Hauseigentümer sind in Deutschland nicht gegen Elementarschäden versichert. 88 Prozent halten Überschwemmungen für ungefährlich und etliche verzichten auf den Einbau von vorgeschriebenen Rückstau-Sicherungen. Doch wer nicht vorsorgt, bleibt im Schadensfall auf den oft teuren Wasserschäden sitzen. Das zeigt auch ein aktuelles Urteil.
Bei Hochwasser und Überschwemmungen müssen Hausbesitzer eine Elementarschadenversicherung nachweisen (© beeboys)
Blitzeinschlag, Starkregen - in Schwaben stand allein an diesem Wochenende in mehr als 80 Häusern das Wasser fast einen Meter hoch. Wie teuer die Schäden werden, ist noch schwer abzuschätzen. Fest
steht: 60 Prozent der Hausbesitzer in Deutschland sind nicht abgesichert. Denn sie verfügen zwar über eine Wohngebäudeversicherung, nicht aber über eine Elementarschutzklausel, die Schäden durch
Naturgewalten abdeckt. Und das kann teuer kommen - selbst wenn "nur" der Keller überflutet wird.
Das zeigt der aktuelle Fall einer Klägerin, der in der vergangenen Woche vom Bundesgerichtshof behandelt wurde.
30.000 Euro Schaden nach einer Kellerüberflutung
Ihr Hausgrundstück ist an die städtische Kanalisation angeschlossen und grenzt an einen Wendeplatz, auf dem eine Kastanie steht. Nach einem Starkregen konnte die Regenwasser-Kanalisation die Wassermassen nicht mehr ableiten. Denn so zeigte sich: Die Wurzeln der Kastanie waren in die Rohre hineingewachsen und hatten deren Leitfähigkeit stark eingeschränkt.
Der Keller des Hauses der Klägerin wurde überflutet und es entstand ein Schaden von mehr als 30.000 Euro. Die Klägerin forderte, dass die Gemeinde davon zwei Drittel übernehmen sollte.
Denn diese habe ihre Verkehrssicherungspflicht verletzt, indem sie nicht dafür Sorge getragen habe, dass sich die Kanalisation in einem ordnungsgemäßen Zustand befand.
Rückstau-Sicherung ist für Hausbesitzer meist Pflicht
Die Klägerin räumte selbst eine Mitschuld ein und ließ sich daher ein Drittel anrechnen. Denn entgegen der Vorschriften der städtischen Satzung hatte ihr Haus kein Rückstau-Sicherungs-System.
Erfahren Sie welche Versicherungen bei Naturkatastrophen bezahlen
Die erste Instanz gab der Klägerin Recht, doch die Klage ging in die Berufung. Und das Oberlandesgericht Braunschweig wies die Klage ab. Der Richter vermochte kein Verschulden der Gemeinde zu erkennen. Denn es habe vor dem Schadenereignis keine konkreten Anhaltspunkte dafür gegeben, dass Baumwurzeln in die Kanalisation eingedrungen wären.
Der Fall landete vor dem Bundesgerichtshof, der das Urteil des Oberlandesgerichts aufhob und den Fall zur weiteren Sachaufklärung an das Berufungsgericht zurückwies.
Schlechte Chancen für die Klägern
Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs sind die Verkehrssicherungspflichten des Eigentümers eines baumbestandenen Grundstücks wegen der Verwurzelung eines Abwassersystems zwar nicht von vornherein ausgeschlossen. Eine Haftung kommt jedoch nur unter besonderen Umständen in Betracht. Es hänge von den konkreten Umständen des jeweiligen Einzelfalls ab, ob und in welchem Umfang ein Grundstückseigentümer Kontrollmaßnahmen durchführen müsse.
Die Klägerin muss also noch warten. Schlimmstenfalls geht sie leer aus.
moneymeets-tipp:
Jeder Hausbesitzer muss wissen, dass finanzielle Hilfen der öffentlichen Hand nach Naturkatastrophen in Zukunft nur noch Hausbesitzer erwarten können, die mit einer
Elementarschutzversicherung vorgesorgt haben oder die eine Ablehnung einer Versicherung nachweisen können.