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     604  0 Kommentare VW Skandal - Santander Consumer Bank verklagt wegen Widerruf des Autokredits

    Lahr (ots) - Die im Bank- und Kapitalmarktrecht und im
    Abgasskandal führende Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
    Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat eine erste Klage gegen die
    Santander Consumer Bank vor dem Landgericht Mönchengladbach nach dem
    Widerruf eines Autokredits eingereicht. Hintergrund ist der VW
    Abgasskandal.

    Die Klägerin erwarb im Jahre 2015 einen Skoda Superb Combi und
    finanzierte diesen teilweise über einen Kredit. Den Kreditvertrag
    schloss sie mit der Santander Consumer Bank. Der Kaufpreis lag bei
    EUR 18.999,00. Davon hat die Klägerin EUR 9.600,00 angezahlt.
    Außerdem hat sie fast alle Zusatzverträge (Ratenschutzversicherung,
    Santander Safe [Kaufpreisschutz] und Santander Auto Care
    [Garantieversicherung]) abgeschlossen. Der Nettodarlehensbetrag lag
    dann bei EUR 11.028,45.

    Nachdem sie nunmehr feststellen musste, dass das Auto vom
    sogenannten VW Abgasskandal betroffen ist, entschied sie sich dafür,
    das Fahrzeug loswerden zu wollen. Zunächst wurde angedacht, gegenüber
    der Volkswagen AG Schadensersatzansprüche geltend zu machen und
    gegenüber dem Händler den Rücktritt zu erklären. Es stellte sich dann
    jedoch aufgrund der Finanzierung heraus, dass der bessere Weg der
    Widerruf des Autokredits ist. Sie hat deshalb den 2015 geschlossenen
    Darlehensvertrag 2017 widerrufen.

    Die Klägerin vertritt die Ansicht, dass der Widerruf auch noch
    nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist möglich ist. Dies
    deshalb, weil sie meint, die erteilte Widerrufsbelehrung sei falsch.
    Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH führt
    diesbezüglich bereits mehr als 30 Klageverfahren bundesweit, die sich
    unter anderem auch gegen die Volkswagen Bank richten. Die Kanzlei Dr.
    Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH hat nunmehr eine erste
    Klage gegen die Santander Consumer Bank erhoben. Nach Ansicht der
    Kanzlei ist die erteilte Widerrufsbelehrung falsch und deshalb der
    Widerruf heute noch möglich. Die Folge ist, dass die Klägerin die
    Anzahlung sowie die gezahlten Raten zurückerhält und künftig keine
    Raten mehr bezahlen muss. Sie muss der Bank das Fahrzeug übergeben,
    jedoch keinen Wertersatz oder eine Nutzungsentschädigung bezahlen.

    Deshalb wurde die Santander Consumer Bank auf Rückzahlung der
    geleisteten Anzahlung und der Raten verklagt sowie auf Feststellung,
    dass künftig keine Raten mehr gezahlt werden müssen. Die Klage musste
    deshalb erhoben werden, weil die Santander Consumer Bank sich
    außergerichtlich weigerte, dem Widerrufsbegehren der Klägerin
    nachzukommen.

    Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Ralf Stoll, der das
    Verfahren federführend führt, teilt dazu mit: "Das Verfahren gegen
    die Santander Consumer Bank ist ein weiterer Schritt zur Aufarbeitung
    des VW Abgasskandals. Wir sind der Ansicht, dass zahlreiche
    Widerrufsbelehrungen, die verschiedene Banken wie die Santander
    Consumer Bank, die Volkswagen Bank oder auch andere Autobanken
    verwendet haben, fehlerhaft sind und deshalb noch heute die
    Autokredite widerrufen werden können. Für Autokäufer ist es eine
    lukrative Möglichkeit, aus den Darlehensverträgen heraus zu kommen,
    ohne Wertersatz oder eine Nutzungsentschädigung bezahlen zu müssen.
    Dies gilt zumindest für Verträge ab Juni 2014. Das Fahrzeug muss
    nicht vom Abgasskandal betroffen sein. Maßgebend ist alleine, dass es
    finanziert ist."

    Die Kanzlei Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    vertritt mehr als 35.000 Geschädigte des VW Abgasskandals. Auch bei
    dem Widerruf von Darlehensverträgen hat die Kanzlei eine führende
    Rolle eingenommen und vertritt mehr als 1000 Verbraucher, die ihre
    Verträge widerrufen haben.

    OTS: Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/105254
    newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_105254.rss2

    Pressekontakt:
    Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
    Einsteinallee 1/1
    77933 Lahr
    Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0
    Fax: 07821 / 92 37 68 - 889
    kanzlei@dr-stoll-kollegen.de
    www.vw-schaden.de



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