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    Urteil  371  0 Kommentare Behörde darf über Teilnahme an Diesel-Rückruf informieren

    SCHLESWIG (dpa-AFX) - Die Halterin eines Diesel-Pkw ist mit einer Klage gegen die Weitergabe von Fahrzeugdaten durch das Kraftfahrbundesamt (KBA) gescheitert. Die Frau wollte vor dem Oberverwaltungsgericht Schleswig verhindern, dass die örtliche Zulassungsstelle über die Nicht-Teilnahme ihres Wagens an einer VW -Rückrufaktion informiert wird, wie das Gericht mitteilte. Bei dem Rückruf ging es um das Entfernen einer unzulässigen Abschalteinrichtung.

    Das KBA hatte von VW Informationen über die Rückrufaktion verlangt. Bei Nichtteilnahme sollten die örtlichen Zulassungsstellen prüfen, ob der Betrieb des Fahrzeugs wegen Vorliegens eines technischen Mangels zu untersagen ist.

    Die Klägerin ging davon aus, dass sie gezwungen werden sollte, das Software-Update vornehmen zu lassen. Dadurch sei ihrer Ansicht nach aber nicht mit einer Verbesserung, sondern vielmehr mit mehr Schaden zu rechnen. Dem schloss sich das Gericht aber nicht an. Vielmehr müsse die Zulassungsbehörde die Daten kennen, um ihre gesetzlichen Aufgaben zu erfüllen.

    Der Beschluss vom Mittwoch kann nicht mehr angefochten werden. (Az.: 4 MB 56/17)/akl/DP/men





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