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     3549  0 Kommentare Dieselgate: Gericht verurteilt VW zur Rücknahme eines manipulierten Diesel

    Erneut hat ein Gericht geurteilt, dass Volkswagen im Rahmen des Abgas-Skandals ein manipuliertes Fahrzeug zurücknehmen muss. Verbraucher können durch eine Klage den massiven Wertverlusten entkommen, die Diesel-Fahrzeuge derzeit erfahren.

    Das Urteil des Landgerichts Frankfurt (Az. 13 O 174/16) zeigt wieder einmal, dass vom Diesel-Skandal betroffene Verbraucher gute Chancen auf die Rückgabe ihres Automobils haben. Käufer sollten sich daher nicht mit einem Software-Update abspeisen lassen, sondern im Rahmen einer kostenlosen Prüfung bei der Interessengemeinschaft Widerruf genau untersuchen, welche Rechte ihnen zustehen.

    Das Gericht hat sowohl Volkswagen als auch einen VW-Händler zur Rücknahme eines manipulierten Diesel-Kfz verurteilt. Der Käufer erhält vier Jahre nach Erwerb des Fahrzeugs immerhin 85 Prozent seines Kaufpreises zurück. Die verbleibenden 15 Prozent muss er sich als sogenannten Nutzungsersatz anrechnen lassen.

    Im vorliegenden Fall hatte der Käufer in 2013 einen VW Touran mit Diesel-Motor zum Preis von rund 44.250 Euro erworben. Nach Bekanntgabe der Diesel-Manipulationen und der Aufforderung an den Kunden, ein Software-Update durchführen zu lassen, forderte der Anwalt des Klägers von Volkswagen eine Garantie, dass dem Kunden durch das Update keine Nachteile entstehen würden. Eine solche Garantie wurde von Volkswagen jedoch nicht abgegeben.

    Daraufhin erklärte der Anwalt im Juni 2016 den Rücktritt vom Kaufvertrag wegen arglistiger Täuschung und forderte eine Rückabwicklung des Kaufs. Die Richter des Frankfurter Landgerichts stellen nun in ihrem Urteil fest, dass ein mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattetes Fahrzeug mit einem Sachmangel behaftet ist. Sie bekräftigen zudem, dass VW dem Kunden in einer gegen die guten Sitten verstoßenden Weise vorsätzlich Schaden zugefügt hat. Der Verstoß gegen die guten Sitten liege darin, dass Gewinnstreben über den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung gesetzt wurde.

    Volkswagen und sein Händler werden daher verurteilt, dem Kunden den Kaufpreis zurückzuerstatten. Abzuziehen ist eine Nutzungsentschädigung, die sich wie folgt berechnet: Unterstellt wird, dass das Fahrzeug eine Gesamtlaufleistung von 300.000 km hat. Im vorliegenden Fall war der Käufer mit dem Auto 43.000 km gefahren, also knapp 15 Prozent der Gesamtlaufleistung. Diese 15 Prozent des Kaufpreises musste sich der Verbraucher also von seinem Rückzahlungsanspruch abziehen lassen. Der erhält somit knapp 38.000 Euro zurück.

    Unsere Einschätzung: Das Urteil zeigt, dass vom Dieselskandal betroffene Verbraucher sehr gute Chancen haben, wenn sie gegen Hersteller und/oder Autohändler auf Rückgabe ihres Automobils klagen. Zwar erhielt der Kunde im vorliegenden Fall nicht seinen kompletten Kaufpreis zurück - dennoch ist das Urteil als sehr verbraucherfreundlich zu betrachten. Denn die Nutzungsentschädigung von knapp 15 Prozent dürfte wesentlich unter dem liegen, was als realistischer Wertverlust eines Neuwagens nach einer Nutzung von 43.000 km zu erwarten ist.

    Noch bessere Chancen hätte der Verbraucher gehabt, wenn er das Fahrzeug über einen Kredit finanziert hätte, der nach Juni 2014 abgeschlossen wurde. Für diesen Fall gehen die Experten der Interessengemeinschaft Widerruf davon aus, dass eine Rückabwicklung völlig ohne Zahlung einer Nutzungsentschädigung möglich wäre, wenn der Kreditvertrag entsprechende Formfehler beinhaltet.

    Fazit: Vom Dieselskandal betroffene Autofahrer haben mehrere Möglichkeiten, sich gegen Autohersteller und Händler zu wehren. Denkbar ist beispielsweise eine Schadensersatzklage gegen den Hersteller, eine Gewährleistungsklage gegen den Händler oder der Widerruf eines Kredit-oder Leasingvertrags. Welche dieser Möglichkeiten im Einzelfall infrage kommen und sinnvoll sind, können Verbraucher kostenlos und unverbindlich bei der Interessengemeinschaft Widerruf prüfen lassen. Im Rahmen dieser Prüfung durch erfahrene Anwälte erfahren Sie auch, welche Kosten mit der Umsetzung einzelner Schritte verbunden wären. In vielen Fällen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung diese Kosten. Teilweise kann eine solche Rechtsschutzversicherung sogar noch abgeschlossen werden, bevor der Anwalt beauftragt wird.

    Die Erfahrungen der Interessengemeinschaft Widerruf zeigen, dass Autofahrer in der Dieselaffäre bei weitem nicht machtlos gegen Autohersteller und Händler sind. Es kommt nur darauf an, die möglichen Schritte clever und mit Bedacht zu gehen und mögliche Kosten genau abzuwägen.


    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Dieselgate: Gericht verurteilt VW zur Rücknahme eines manipulierten Diesel Erneut hat ein Gericht geurteilt, dass Volkswagen im Rahmen des Abgas-Skandals ein manipuliertes Fahrzeug zurücknehmen muss. Verbraucher können durch eine Klage den massiven Wertverlusten entkommen, die Diesel-Fahrzeuge derzeit erfahren.

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