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     399  0 Kommentare Facto bietet Rückabwicklung von Lebensversicherungen erstmals mit Sofortauszahlung / Verbraucher können jetzt ihre Lebensversicherungsverträge kostenlos prüfen lassen

    München (ots) - Die Facto Financial Services AG, die sich mit
    ihren umfangreichen Erfahrungen als Rechtsdienstleister auf die
    Durchsetzung von Verbraucherrechten spezialisiert hat, bietet
    Verbrauchern ein Modell zur Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung
    erstmals mit Sofortauszahlung an. Eine kostenlose Ersteinschätzung
    der Facto hilft den Verbrauchern vorab bei der Entscheidung, ob eine
    Rückabwicklung ihrer Lebensversicherung sinnvoll ist oder nicht.

    Kostenlose Ersteinschätzung: Verlässliche Informationen für
    verunsicherte Verbraucher

    "Aktuell ist in den Medien viel die Rede von der Veräußerung alter
    Lebensversicherungsverträge durch die Versicherer an Dritte. Viele
    Verbraucher sind von dieser Diskussion verunsichert. Ihnen können wir
    eine oft übersehene Option aufzeigen: die Rückabwicklung. Dazu bieten
    wir in einem ersten Schritt eine kostenlose Prüfung an. Sie gibt
    Auskunft darüber, ob ein vorliegender Vertrag rückabwickelbar ist und
    was ich als Kunde monetär erhalten würde. Wir achten hierbei auf eine
    Vielzahl an Kriterien, die für den Verbraucher ein Risiko bei einer
    Rückabwicklung darstellen könnten und lehnen eine solche im
    Zweifelsfall ab", erläutert Fabian Keller, CEO der Facto AG in
    München. "In einem zweiten Schritt bieten wir das passende Produkt
    an. Viele unserer bisherigen Kunden haben sich ein
    Rundum-Sorglos-Paket gewünscht. Das heißt, sie wollen nicht in eine
    langwierige Abwicklung eingebunden sein und auf keinen Fall in ein
    paar Jahren vor Gericht erscheinen müssen. Genau dieses bietet unser
    neues Service-Modell D. Über den Investmentfonds Star Fund kaufen wir
    Kunden nach Prüfung der Lebensversicherung ihren Anspruch ab. Neben
    dem vollständigen Rückkaufswert erhalten sie nach rund sechs Wochen
    etwa 20 Prozent der errechneten Nutzungsentschädigung", so Keller
    weiter. Weder eine Rechtschutzversicherung noch vollständige
    Unterlagen sind dafür notwendig. Darüber hinaus bietet die Facto AG
    weitere bedarfsgerechte Service-Modelle für Verbraucher an.

    Individuelle Berechnung für eine erfolgreiche Rückabwicklung
    notwendig

    Die sogenannte Nutzungsentschädigung erfolgt nicht über eine
    pauschale Berechnung, die von den Gerichten immer häufiger abgelehnt
    wird, sondern auf Grundlage der realen Geschäftstätigkeit der
    Versicherungsunternehmen. Deren Erträge nachzuweisen ist aufwendig
    und erfordert eine umfangreiche Datenbasis, die sich die Facto
    aufgebaut hat. Mit ihrer modernen IT-Struktur ist die Facto in der
    Lage, die tatsächlichen Gewinne zu berechnen, die ein
    Versicherungsunternehmen im Versicherungszeitraum erwirtschaftet hat.
    Im Regelfall ist das Ergebnis ein wesentlich höherer Anspruch als bei
    pauschalen Berechnungsmodellen.

    Hintergründe zur Rückabwicklung von Lebensversicherungen

    Nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 29. Juli 2017
    haben Verbraucher das Recht, Lebensversicherungen aus den Jahren 1995
    bis 2007 wegen Aufklärungsmängeln rückabzuwickeln. Dabei steht den
    Verbrauchern neben dem Rückkaufswert eine Nutzungsentschädigung zu,
    die sich an den Gewinnen der Versicherungsunternehmen in diesem
    Zeitraum orientiert. Diese müssen allerdings nachgewiesen und
    eingefordert werden.

    OTS: FACTO
    newsroom: http://www.presseportal.de/nr/128273
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    Pressekontakt:
    Facto AG
    Barbara Popp
    Tel.: 089 954 286 792
    E-Mail: barbara.popp@facto.ag

    impact Agentur für Kommunikation
    Birte Freese
    Tel.: 069 955264-21
    E-Mail: b.freese@impact.ag



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