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    DGAP-Adhoc  508  0 Kommentare CR Capital Real Estate AG: Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung gem. §§222 ff. AktG





    DGAP-Ad-hoc: CR Capital Real Estate AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Kapitalmaßnahme


    CR Capital Real Estate AG: Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung gem. §§222 ff. AktG


    19.10.2017 / 17:34 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.




    Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von acht eigenen Aktien und über eine ordentliche Kapitalherabsetzung gem. §§ 222 ff. AktG


    Die ordentliche Hauptversammlung der CR Capital Real Estate AG (nachfolgend auch die "Gesellschaft") vom 15. August 2017 hat unter anderem beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 18.783.778,00, eingeteilt in 18.783.778 Stückaktien zum Zwecke der Schaffung einer freien Kapitalrücklage um EUR 16.905.401,00 auf EUR 1.878.377,00, eingeteilt in 1.878.377 auf den Inhaber lautende Stückaktien herabzusetzen. Die Herabsetzung erfolgt nach den Vorschriften über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§§ 222 ff. AktG). Sie wird in der Weise durchgeführt, dass acht Aktien aus dem Bestand der Gesellschaft eingezogen und von den übrigen 18.783.770 Aktien jeweils 10 auf den Inhaber lautende Stückaktien zu einer auf den Inhaber lautende Stückaktie zusammengelegt werden.



    Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu entscheiden. Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals und die entsprechende Satzungsänderung wurden am 04. Oktober 2017 in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen und sind damit wirksam.



    Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 10:1 erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des 23. Oktober 2017. Soweit Aktionäre jedoch einen nicht durch 10 teilbaren Bestand an Aktien haben, gilt für die sich darauf ergebenden Teilrechte (Aktienspitzen) das unten Gesagte.



    Die konvertierten Stückaktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Gesellschaft bleibt unverändert.

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