DGAP-Adhoc
CR Capital Real Estate AG: Bekanntmachung über eine Kapitalherabsetzung gem. §§222 ff. AktG
DGAP-Ad-hoc: CR Capital Real Estate AG / Schlagwort(e): Strategische Unternehmensentscheidung/Kapitalmaßnahme
Bekanntmachung über die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von acht eigenen Aktien und über eine ordentliche Kapitalherabsetzung gem. §§ 222 ff. AktG Der Vorstand wird ermächtigt, über die weiteren Einzelheiten der Durchführung des Beschlusses mit Zustimmung des Aufsichtsrats zu entscheiden. Der Beschluss über die Herabsetzung des Grundkapitals und die entsprechende Satzungsänderung wurden am 04. Oktober 2017 in das Handelsregister beim Amtsgericht Charlottenburg eingetragen und sind damit wirksam. Die Zusammenlegung der Aktien im Verhältnis 10:1 erfolgt mit Wirkung zum Ablauf des 23. Oktober 2017. Soweit Aktionäre jedoch einen nicht durch 10 teilbaren Bestand an Aktien haben, gilt für die sich darauf ergebenden Teilrechte (Aktienspitzen) das unten Gesagte. Die konvertierten Stückaktien der Gesellschaft sind in einer Globalurkunde verbrieft, die bei der Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main, hinterlegt ist. Der Anspruch der Aktionäre auf Verbriefung ihrer Anteile ist satzungsgemäß ausgeschlossen. Demgemäß werden die Aktionäre der Gesellschaft an dem von der Clearstream Banking AG gehaltenen Sammelbestand an konvertierten Stückaktien entsprechend ihrem Anteil als Miteigentümer mit einer entsprechenden Depotgutschrift beteiligt. Der bisherige Anteil eines Aktionärs am Grundkapital der Gesellschaft bleibt unverändert. |