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     3053  0 Kommentare Axa und Co.: Spektakuläres Urteil hilft Kunden der privaten Krankenversicherung

    Dieses Urteil sollten alle kennen, die privat krankenversichert sind. Das Landgericht Potsdam hat entschieden, dass die Axa von ihren Kunden über Jahre zu hohe Beiträge verlangt hat. Auch andere Versicherungen könnten betroffen sein.

    In dem Urteil des Landgerichts Potsdam (Az: 6 S 80/16) stellte der Richter fest, dass der Kläger Anspruch auf die Rückzahlung der Beitragserhöhungen in den Jahren 2012 und 2013 habe. Grund ist, dass der Treuhänder, der die Beitragserhöhungen abgesegnet hat, nicht unabhängig von der AXA ist. Normalerweise lassen Krankenversicherungen ihre Beiträge durch sogenannte Treuhänder überprüfen. Das Gesetz sieht dabei vor, dass diese Gutachter unabhängig von den jeweiligen Versicherungsgesellschaften sein müssen.

    Das Gericht legte im vorliegenden Fall einen Maßstab für die Unabhängigkeit an, der üblicherweise für Wirtschaftsprüfer gilt. Dort heißt es, dass ein Gutachter nicht mehr als 30 % seiner Umsätze mit einem einzelnen Kunden machen sollte. Im vorliegenden Fall hatte sich die Axa allerdings über einen längeren Zeitraum ihre Tarife von einem Treuhänder absegnen lassen, der nahezu ausschließlich für die französische Versicherung tätig war. Daraus schloss das Gericht auf fehlende Neutralität.

    Bei der AXA gibt es rund 800.000 privat Krankenversicherte. Insgesamt sind rund 8 Millionen Deutsche privat krankenversichert. Der Fall ist deshalb brisant, weil er auch für Konkurrenten der AXA Anwendung finden könnte. So haben sich Experten bereits kritisch zur DKV, aber auch zu anderen Krankenversicherungen, geäußert. Viele Versicherte haben gerade in den vergangenen Jahren über weit überdurchschnittliche Beitragserhöhungen in diesem Sektor geklagt.

    Privat Krankenversicherte können mit Hilfe der Interessengemeinschaft Widerruf kostenlos und unverbindlich überprüfen lassen, ob Sie einen Anspruch auf Rückzahlung gegen ihre Krankenversicherung haben.  Erfahrene Anwälte sagen Ihnen im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung, welche konkreten Schritte in ihrem Fall sinnvoll sind. Üblicherweise übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten eines Rechtsstreits, wenn das Vorgehen gut begründet ist.

    Für Versicherte der AXA, die nicht über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, bietet die Interessengemeinschaft Widerruf sogar ein Vorgehen auf Basis eines reinen Erfolgshonorars an. Betroffene müssen hier in Bezug auf die Kosten eines Rechtsstreits also nicht in Vorleistung gehen. Sie bezahlen stattdessen nur ein moderates Erfolgshonorar, wenn es gelingt eine Rückzahlung der AXA zu erwirken. Kommt es nicht zu einer Rückzahlung, so entstehen Ihnen auch keinerlei Kosten.

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    Roland Klaus
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    Roland Klaus arbeitet als freier Journalist und ist Gründer der Interessengemeinschaft Widerruf (www.widerruf.info). Sie dient als Anlaufstelle für alle, die sich zum Thema Widerrufsjoker informieren und austauschen wollen und bietet eine kostenlose Prüfung von Widerrufsklauseln in Immobiliendarlehen, Kfz-Krediten und Lebensversicherungen an. Bekannt wurde Klaus als Frankfurter Börsenreporter für n-tv, N24 und den amerikanischen Finanzsender CNBC sowie als Autor des Buches Wirtschaftliche Selbstverteidigung.

    Sie erreichen Ihn unter www.widerruf.info
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    Verfasst von Roland Klaus
    Axa und Co.: Spektakuläres Urteil hilft Kunden der privaten Krankenversicherung Dieses Urteil sollten alle kennen, die privat krankenversichert sind. Das Landgericht Potsdam hat entschieden, dass die Axa von ihren Kunden über Jahre zu hohe Beiträge verlangt hat. Auch andere Versicherungen könnten betroffen sein.