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    DGAP-WpÜG  528  0 Kommentare Pflichtangebot; DE0005013007

    Zielgesellschaft: Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft; Bieter: JP's Nevada Trust

    WpÜG-Meldung übermittelt durch DGAP ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich. ---------------------------------------------------------------------------

    JP's Nevada Trust

    Henderson, USA

    Berichtigung nach § 12 Abs. 3 Nr. 3 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) der Angebotsunterlage des Pflichtangebots der

    JP's Nevada Trust
    1701 Green Pwky Ste 9C, Henderson, NV 89074 in den USA

    an die Aktionäre der

    Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft
    Hohe Buchleuthe 3, 87600 Kaufbeuren, Deutschland

    zum Erwerb ihrer auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft

    gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von

    EUR 391,71 je ABK-Aktie

    Annahmefrist:
    5. Oktober 2017 bis 2. November 2017, 24:00 Uhr MEZ

    Auf den Inhaber lautende nennwertlose Stückaktien der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft:

    ISIN DE0005013007

    A. Vorbemerkung

    Der JP's Nevada Trust mit Sitz in Henderson, USA, Geschäftsadresse 1701 Green Pkwy Ste 9C, Henderson, NV 89074, USA, (der 'Bieter') hat am 5. Oktober 2017 die Angebotsunterlage für das Pflichtangebot an die Aktionäre der Aktienbrauerei Kaufbeuren Aktiengesellschaft ('ABK-Aktionäre') mit Sitz in Kaufbeuren, Deutschland, (die 'Zielgesellschaft') zum Erwerb sämtlicher auf den Inhaber lautenden nennwertlosen Stückaktien der Zielgesellschaft (WKN, 501300; ISIN DE0005013007) (die 'ABK-Aktien') gegen Zahlung einer Geldleistung in Höhe von EUR 391,71 je ABK-Aktie veröffentlicht (die 'Angebotsunterlage'). Die Frist für die Annahme des Pflichtangebotes endet am 2. November 2017, 24:00 Uhr MEZ, soweit sie sich nicht nach den gesetzlichen Bestimmungen des WpÜG verlängert (die 'Annahmefrist').

    Die Angebotsunterlage wurde am 5. Oktober 2017 in Übereinstimmung mit § 14 Abs. 2 und 3 WpÜG veröffentlicht durch Bekanntgabe und Abrufbarkeit im Internet unter http://ag.aktienbrauerei.de in deutscher Sprache sowie durch Bereithaltung von Exemplaren zur kostenlosen Ausgabe bei der ACON Actienbank AG, Heimeranstraße 37, 80339, München, Tel.: 089/244 118 300, Fax: 089/244 118 310, E-Mail: info@aconbank.de.

    Die Hinweisbekanntmachung über (i) die Bereithaltung zur kostenlosen Ausgabe von Exemplaren der Angebotsunterlage bei der ACON Aktienbank AG und (ii) die Bekanntgabe und Abrufbarkeit im Internet unter der Internetadresse http://ag.aktienbrauerei.de wurde ebenfalls am 5. Oktober 2017 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

    Aufgrund für den Bieter nicht vorhersehbarer Umstände nach erfolgter Veröffentlichung der Angebotsunterlage, steht das in Gliederungspunkt H II. 2. der Angebotsunterlage genannte Abwicklungskonto 3309 des Bankhauses Neelmeyer AG bei der Clearstream Banking AG nicht zur Verfügung. Deswegen ist es erforderlich, dass die Technik der Abwicklung des Pflichtangebots geändert wird.

    Aus diesem Grund wird die Angebotsunterlage gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 WpÜG berichtigt.

    Dies führt zu Berichtigungen der Darstellung in den Gliederungspunkten B., H. II. 2. bis 4. und J.I. der Angebotsunterlage.

    B. Berichtigung

    I. Berichtigung von Gliederungspunkt B. der Angebotsunterlage

    Annahme Die Annahme ist schriftlich oder in Textform gegenüber den Depotbanken des jeweiligen ABK-Aktionärs zu erklären. Sie wird durch einen Sperrvermerk der depotführenden Bank auf dem Depot des ABK-Aktionärs wirksam ('Zum Verkauf eingereichte ABK-Aktien').

    ISIN / WKN ABK-Aktien: ISIN DE 0005013007 / WKN 501300.

    Die Annahme der ABK-Aktionäre erfolgt nicht mehr durch Umbuchung in die ISIN DE000A2GSVT9/ WKN A2G SVT für Zum Verkauf eingereichte ABK-Aktien, da die ISIN DE000A2GSVT9/ WKN A2G SVT nicht mehr besteht.

    II. Berichtigung von Gliederungspunkt H. II. 2. bis 4. der Angebotsunterlage

    2. Annahmeerklärung

    Die Annahme der ABK-Aktionäre erfolgt nicht mehr durch Umbuchung in die ISIN DE000A2GSVT9.

    Die ABK-Aktionäre können nunmehr das Angebot innerhalb der Annahmefrist dadurch annehmen, dass sie

    - schriftlich oder in Textform gegenüber ihrem depotführenden Wertpapierdienstleistungsunternehmen ('depotführende Bank') die Annahme des Pflichtangebots unter Angabe der Anzahl der ABK-Aktien, für die sie dieses Pflichtangebot annehmen wollen, erklären ('Annahmeerklärung');

    - die ABK-Aktien, für welche die Annahme des Pflichtangebots erklärt werden soll, ('Zum Verkauf eingereichte ABK-Aktien') durch ihr depotführendes Institut im Wertpapierdepot mit einem Sperrvermerk versehen lassen, der sicherstellt, dass die ABK-Aktien bis zur Abwicklung des Pflichtangebots, das heißt bis zur Übertragung der im Rahmen des Pflichtangebots zu berücksichtigenden ABK-Aktien, nicht anderweitig börslich oder außerbörslich veräußert werden.

    Klarstellend wird festgehalten, dass etwaige bereits vor dieser Bekanntmachung erklärte Annahmeerklärungen von ABK-Aktionären weiterhin gültig bleiben und nicht wiederholt werden müssen. Mit Eintrag des Sperrvermerks gelten die Vorschriften dieser Berichtigung für die Annahme des Angebots und der Abwicklung.

    Die Annahmeerklärung, auch wenn diese vor Veröffentlichung dieser Berichtigung gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 3 WpÜG erfolgt sein sollte, wird nur wirksam, wenn die Zum Verkauf eingereichten ABK-Aktien bis spätestens 18:00 Uhr (Ortszeit Frankfurt am Main) am zweiten Bankarbeitstag nach Ablauf der Annahmefrist im Wertpapierdepot mit einem Sperrvermerk versehen sind. Der Sperrvermerk ist durch die jeweilige depotführende Bank nach Erhalt der Annahmeerklärung zu veranlassen.

    Annahmeerklärungen, die bei der jeweiligen depotführenden Bank nicht innerhalb der Annahmefrist oder falsch oder unvollständig abgegeben werden, geltend nicht als Annahme des Angebots und berechtigen den betreffenden ABK-Aktionär nicht zum Erhalt des Angebotspreises. Weder der Bieter noch die begleitende Bank sind verpflichtet, den betreffenden ABK-Aktionär über irgendwelche Mängel oder Fehler in der Annahmeerklärung zu unterrichten und haften nicht, falls keine solche Unterrichtung erfolgt.

    Die annehmenden Aktionäre erklären zugleich mit der Annahmeerklärung,

    - dass sie die depotführende Bank anweisen, die Zum Verkauf eingereichten ABK-Aktien zunächst in dem Wertpapierdepot des annehmenden ABK- Aktionärs zu belassen, jedoch mit einem Sperrvermerk zu versehen und die Abwicklungsstelle unverzüglich über die Annahme und den Sperrvermerk per Telefax zu informieren;

    - dass sie die depotführende Bank anweisen und ermächtigen, die Zum Verkauf eingereichten ABK-Aktien, jeweils einschließlich aller damit verbundenen Nebenrechte zum Zeitpunkt der Abwicklung, an die Abwicklungsstelle gegen Zahlung des Angebotspreises (entweder Zug-um- Zug oder durch Vorleistung der Abwicklungsstelle für den Bieter) für die jeweiligen Zum Verkauf eingereichten ABK-Aktien auf ein von der Abwicklungsstelle zu benennendes Depot nach den Bestimmungen des Angebots zu übertragen;

    - dass sie die depotführende Bank anweisen, die Annahmeerklärung auf Verlangen an die Abwicklungsstelle weiterzuleiten;

    - dass sie die depotführende Bank sowie die Abwicklungsstelle beauftragen und bevollmächtigen, jeweils unter Befreiung von dem Verbot des Selbstkontrahierens gemäß § 181 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB), alle zur Abwicklung dieses Pflichtangebotes nach Maßgabe dieser Angebotsunterlage erforderlichen oder zweckdienlichen Handlungen vorzunehmen sowie Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, insbesondere die Übertragung des Eigentums an den Zum Verkauf eingereichten ABK-Aktien auf den Bieter herbeizuführen;

    - dass sie das Eigentum an den Zum Verkauf eingereichten ABK-Aktien, jeweils einschließlich aller damit verbundenen Nebenrechte zum Zeitpunkt der Abwicklung, auf die Abwicklungsstelle zur Weiterleitung an den Bieter im Rahmen eines Kommissionsgeschäftes gegen Zahlung des Angebotspreises an die jeweilige depotführende Bank übertragen;

    - dass ihre ABK-Aktien, für die sie das Angebot annehmen, zum Zeitpunkt der Übertragung des Eigentums auf den Bieter in ihrem alleinigen Eigentum stehen sowie frei von Rechten Dritter sind.

    3. Rechtsfolge der Annahme

    Mit der Annahme dieses Pflichtangebots kommt zwischen dem annehmenden Aktionär und dem Bieter ein Kauf- und Übereignungsvertrag gemäß den Bestimmung der Angebotsunterlage und dieser Berichtigung über die Anzahl der vom annehmenden Aktionär Zum Verkauf eingereichten ABK-Aktien zustande. Mit Übereignung der ABK-Aktien gehen sämtliche mit diesen ABK-Aktien zu diesem Zeitpunkt verbundenen Rechte einschließlich aller Dividendenansprüche auf den Bieter über.

    4. Abwicklung des Pflichtangebots und Zahlung des Kaufpreises

    Nach Ablauf der Annahmefrist wird die begleitende Bank die ihr gemäß der Angebotsunterlage zur Verfügung gestellten Zum Verkauf eingereichten ABK- Aktien entweder Zug-um-Zug oder durch Vorleistung der Abwicklungsstelle gegen Zahlung des Angebotspreises auf den Bieter übertragen. Die Abwicklungsstelle wird nach vorheriger Information der depotführenden Bank für den Bieter direkt der jeweiligen depotführenden Bank den jeweils als Gegenleistung zu zahlenden Angebotspreis gegen Übertragung der Zum Verkauf eingereichten Aktien mittels des Verfahrens Zahlung gegen Lieferung oder Zahlung vor Lieferung zur Verfügung stellen.

    Für die weitere Abwicklung des Pflichtangebots ist es deswegen erforderlich, dass die depotführenden Banken

    a) spätestens an dem vierten auf das Ende der Annahmefrist folgenden Bankarbeitstag der Abwicklungsstelle die Anzahl der ABK-Aktien mitteilen, für die ABK-Aktionäre der jeweiligen depotführenden Bank fristgerecht die Annahme des Pflichtangebots erklärt haben und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde;

    b) zusammen mit der Mitteilung über die Anzahl der ABK-Aktien gemäß vorstehend lit. a) der Abwicklungsstelle mitteilen, auf welches Konto der depotführenden Bank die Abwicklungsstelle den Angebotspreis überweisen soll; und

    c) die in den Wertpapierdepots des jeweiligen ABK-Aktionärs belassenen ABK-Aktien, für welche fristgerecht die Annahme des Pflichtangebots erklärt und für welche fristgerecht ein Sperrvermerk eingetragen wurde, unverzüglich nach Vorliegen der Voraussetzungen für die Übertragung der ABK-Aktien auf das Depot Nummer 10915918 der Abwicklungsstelle bei der BNP Paribas Securities Services S.C.A., BIC PARBDEFXXX, KV-Nummer: 3359, übertragen.

    Die hier aufgeführten Weisungen, Aufträge und Ermächtigungen werden im Interesse einer reibungslosen und zügigen Abwicklung dieses Pflichtangebots unwiderruflich erteilt. Sie erlöschen erst im Falle des wirksamen Rücktritts von dem durch die Annahme dieses Pflichtangebots geschlossenen Vertrages (vgl. Punkt L. der Angebotsunterlage).

    III. Berichtigung von Gliederungspunkt J. I. letzter Absatz der Angebotsunterlage

    Die begleitende Bank unterhält für den Bieter bei einem in Deutschland ansässigen CRR-Kreditinstitut ein separates Sperrkonto, auf dem sich die zur vollständigen Erfüllung des Angebots notwendigen Barmittel zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Anspruchs auf die Geldleistung befinden.

    C. Veröffentlichung der Berichtigung

    Diese Berichtigung wird durch (i) Bekanntgabe im Internet unter http:// ag.aktienbrauerei.de in deutscher Sprache, (ii) durch Bekanntgabe als Veröffentlichung nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 569/2014 oder einer vergleichbaren Bekanntmachung sowie (iii) durch Bereithaltung von Exemplaren der Berichtigung auf Deutsch zur kostenlosen Ausgabe bei der ACON Actienbank AG, Heimeranstraße 37, 80339, München, Tel.: 089/244 118 300, Fax: 089/244 118 310, E-Mail: info@aconbank.de, veröffentlicht.

    D. Keine Änderung oder Aktualisierung des Angebots

    Diese Berichtigung stellt keine Änderung oder Aktualisierung der Angebotsunterlage im Sinne der Vorschriften des WpÜG dar.

    Diese Berichtigung wurde nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geprüft.

    Henderson, den 20. Oktober 2017

    JP's Nevada Trust

    Wichtiger Hinweis:

    Eine Veröffentlichung und Verbreitung der Angebotsunterlage findet ausschließlich nach den Vorschriften des deutschen WpÜG statt.

    Ende der WpÜG-Meldung

    20.10.2017 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap.de
    --------------------------------------------------------------------------- Notiert: Regulierter Markt in München; Freiverkehr in Berlin




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