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    DGAP-Adhoc  441  0 Kommentare Ad-hoc: Preisspanne für Börsengang von HelloFresh festgelegt





    DGAP-Ad-hoc: Rocket Internet SE / Schlagwort(e): Beteiligung/Unternehmensbeteiligung


    Ad-hoc: Preisspanne für Börsengang von HelloFresh festgelegt


    22.10.2017 / 18:34 CET/CEST


    Veröffentlichung einer Insiderinformation gemäß Artikel 17 MAR, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.


    Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.




    NICHT ZUR DIREKTEN ODER INDIREKTEN VERÖFFENTLICHUNG ODER WEITERGABE INNERHALB DER VEREINIGTEN STAATEN, KANADA, JAPAN ODER AUSTRALIEN



    Veröffentlichung einer Insiderinformation nach Artikel 17 Absatz 1 der Verordnung (EU) 596/2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung - MAR)




    Ad-hoc: Preisspanne für Börsengang von HelloFresh festgelegt



    - Preisspanne für den Börsengang von HelloFresh beträgt EUR 9,00 bis 11,50 je HelloFresh Aktie



    - Börsengang wird 27,00 Millionen neue HelloFresh Aktien umfassen. Weitere 4,05 Millionen Aktien können im Rahmen einer möglichen Mehrzuteilung platziert werden



    - Volumen der Platzierung wird zwischen EUR 279 bis 357 Millionen liegen (unter der Annahme einer vollständigen Mehrzuteilung)



    Berlin, 22. Oktober 2017. Die HelloFresh SE ("HelloFresh"), an der die Rocket Internet SE ("Rocket Internet") mit rund 52,8 % beteiligt ist, hat heute die Preisspanne für ihren geplanten Börsengang ("Börsengang") auf EUR 9,00 bis EUR 11,50 je angebotener Aktie festgesetzt. Der Börsengang steht unter dem Vorbehalt der Billigung des Prospekts durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und dessen Veröffentlichung. Im Rahmen des Börsengangs werden 27,00 Millionen neu auszugebende Aktien aus einer Kapitalerhöhung angeboten. Darüber hinaus können bis zu 4,05 Millionen Aktien (ca. 15% der angebotenen Aktien) im Rahmen einer möglichen Mehrzuteilung platziert werden. Das Volumen der Platzierung wird zwischen EUR 279 bis 357 Millionen liegen, unter der Annahme einer vollständigen Ausnutzung der Mehrzuteilung von bis zu 4,05 Millionen Aktien.

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