Schweiz Quellensteuer
Wie man die Quellensteuer aus der Schweiz zurückerstattet bekommt
So holen Sie sich einen Teil der einbehaltenen 35 % Quellensteuer auf schweizerische Dividenden zurück: Erfahren Sie, wie es geht und was Sie dafür benötigen
- Rückerstattungsmöglichkeiten: Von den 35 % einbehaltenen Quellensteuer auf schweizerische Dividenden können 20 % zurückgefordert werden, während die restlichen 15 % in der Steuererklärung angegeben werden müssen.
- Erforderliche Schritte: Um die Rückerstattung zu erhalten, benötigen Sie Dokumente wie die Dividendenabrechnung und den Tax-Voucher, eine Registrierung im ePortal der Eidgenössischen Steuerverwaltung sowie eine Bestätigung Ihres Heimatfinanzamtes.
- Optimierung: Es kann sinnvoll sein, mehrere Jahre in einem Antrag zusammenzufassen, da Rückerstattungen bis zu drei Jahre rückwirkend beantragt werden können. Eine einmalige Registrierung im ePortal erleichtert zukünftige Anträge.

Wenn Sie schweizerische Wertpapiere besitzen, die Dividenden ausschütten, kennen Sie wahrscheinlich das Problem: Auf der Abrechnung werden 35 % Quellensteuer einbehalten. Doch ein Teil davon lässt sich zurückholen. Hier erfahren Sie, wie das geht und welche Schritte notwendig sind.
Die Aufteilung der Quellensteuer
Die 35 % einbehaltene Quellensteuer setzen sich aus zwei Teilen zusammen: 15 %, die nicht erstattungsfähig sind und in der Steuererklärung angegeben werden müssen, und 20 %, die Sie sich direkt zurückerstatten lassen können.
Was benötigen Sie für die Erstattung der Schweizer Quellensteuer?
- Dividendenabrechnung: Diese finden Sie in der Regel im Postfach Ihres Brokers.
- Tax-Voucher: Dieser wird oft direkt vom Broker bereitgestellt, kann aber auch auf Anfrage angefordert werden.
- Account im ePortal der Eidgenössischen Steuerverwaltung: Notwendig für Anträge ab dem Jahr 2020.

- Bestätigung des Heimatfinanzamtes: Eine Unterschrift und ein Stempel sind erforderlich.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Rückerstattung der Quellensteuer
- Dividendenabrechnung und Tax-Voucher beschaffen: Die Abrechnung finden Sie im Postfach Ihres Brokers. Den Tax-Voucher erhalten Sie bei Bedarf auf Anfrage. Manche Broker stellen diesen kostenlos zur Verfügung.
- Registrierung im ePortal der Eidgenössischen Steuerverwaltung: Erstellen Sie einen Account, um die Erstattung für Dividenden ab dem 01.01.2020 digital zu beantragen. Für ältere Zahlungen ist der postalische Weg nötig.
- Antrag im ePortal einreichen: Nach dem Login wählen Sie den Button „Verrechnungssteuer“ und erstellen einen neuen Antrag. Geben Sie das relevante Jahr an, tragen Sie persönliche Daten ein und legen Sie fest, dass es sich um Dividendenzahlungen handelt. Wählen Sie das Wertpapier aus, am besten über die ISIN, und geben Sie die Anzahl der Aktien sowie den Kaufzeitpunkt an. Die Höhe der erstattungsfähigen Verrechnungssteuer wird automatisch berechnet und angezeigt.
- Dokumente hochladen: Laden Sie die Dividendenabrechnung und den Tax-Voucher als PDF-Dateien hoch.
- Fragen beantworten: Beantworten Sie einige Ja/Nein-Fragen zu den betreffenden Wertpapieren und den steuerlichen Rahmenbedingungen. Dies ist unkompliziert, sollte jedoch sorgfältig erfolgen.
- Kontaktdaten und Bankverbindung angeben: Geben Sie Ihre Kontaktdaten und ein Konto an, auf das die Auszahlung erfolgen soll. Achten Sie darauf, eine IBAN zu verwenden, um teure SWIFT-Gebühren zu vermeiden.
- Antrag ausdrucken und beim Finanzamt einreichen: Drucken Sie den Gesamtantrag aus, fügen Sie die Dividendenabrechnung und den Tax-Voucher bei und senden Sie alles an Ihr Finanzamt. Das Finanzamt muss den Antrag unterschreiben und stempeln. Anschließend senden Sie das unterschriebene Formular per Post an die Schweizer Steuerverwaltung.
- Warten auf die Auszahlung: Nachdem Sie den Antrag eingereicht haben, heißt es abwarten, bis die Erstattung auf Ihrem Konto eingeht.
Tipps zur Optimierung der Quellensteuer
Je nachdem, wie viele Dividendenzahlungen aus der Schweiz Sie jährlich erhalten, kann es sinnvoll sein, mehrere Jahre in einem Antrag zusammenzufassen. Bis zu drei Jahre rückwirkend können Sie die Erstattung beantragen. Die Erstregistrierung kann etwas länger dauern, aber zukünftig sollte der Prozess schneller ablaufen, wenn Sie alle benötigten Unterlagen griffbereit haben.
Fazit Quellensteuer Erstattung in der Schweiz
Es lohnt sich definitiv, sich mit der Rückerstattung der schweizerischen Quellensteuer zu befassen, wenn Sie schweizerische Wertpapiere besitzen. Ansonsten verschenken Sie unnötig Geld an den Schweizer Fiskus. Der Aufwand ist überschaubar und wird, sobald Sie einen Account im ePortal eingerichtet haben, eher geringer als größer.