Ansonsten hat sich crude_facts jaazu geäußert: Die Eintrittsgebühr ist i.d.R. wie ein vorausgezahltes Entgelt für eine zeitraumbezogene Gegenleistung über die Laufzeit des Vertrages (i.d.R. …
Ich würde den Franchisegeber fragen. Falls er es nicht weiß, bestehen Zweifel an seiner Kompetenz.