Kann ein aus dem Jahr 2002 vorliegender Verlustvortrag nach § 10 d. Abs.4 EStG auf Veräußerungsgewinne innerhalb der Spekufrist (1 Jahr) problemlos angewendet werden? Was wäre zu beachten? Wie …
Wenn man den § nicht versteht, dann sollte man auch nicht seine Steuererkärung selber machen. Meiner Meinung nach. MfG Chin
gummibaer123
Nochmal zum Sachverhalt, was willst Du verrechnen, Verluste aus Z.B VV mit Veräußerungsgewinnen? oder Veräußerungsverl. mit -gewinnen? Ich denke einen § hier einzustellen ist nicht sehr hilfreich.