hast du einen vollstreckbaren titel (vollstreckungsbescheid/urteil o. ä.)? dann wäre die letzte möglichkeit noch ein pfändungs-und überweisungsbeschluß beim zustänidgen rentenversicherungsträger auf …
Ja! Ist richtig!! Würde es auf jeden Fall tun!! Vielleicht kannst Du es "feundlicherweise" dem Schuldner mitteilen, es kann sein dass es wirkt und seine Schulden prompt bezahlt , falls Er irgendwann …