Eher so: Wenn man bis 29.7. die Abfindung gemäß Beherrschungsvertrag wählt, bekommt man Zinsen und keine Ausgleichszahlung. Wenn man nichts tut, erhält man die Abfindung zum Squeeze-out und keine …
@honigbaer Danke für Info. Nach fünfmaligem Lesen denke ich, daß man kann jetzt die Barabfindung wählen und danach - bis 29.7.05 - die anteilige Ausgleichszahlung fordern kann.