Zu #4: Ich habe dein Posting #2 nicht insgesamt angezweifelt. Lediglich diese Passage in Posting #2 Deine Anleitung dürfte schon etwas älteren Datums sein. habe ich für unrichtig gehalten.
Brumbyaner, die Erhaltungsaufwendungen (§ 10i (1) Nr.2) gehören auch, wie die Pauschale(§10i (1) Nr.1, zum Vorkostenabzug. Der Vorkostenabzug ist nicht im EigZulG geregelt sondern in § 10 i EStG. Auf …