also das mit der unbedenklichkeitbescheinigung stimmt so nicht, Der Notar kann durchaus vorher die fälligkeit feststellen, und zwar durch ein sogenanntes rangattest, das sichert den neuen Eigentümer …
Robert_Reichschwein
...genau, wie schlier schon schrieb, wenn man schnell zahlen will, beim GBA anrufen und um einen schellen Eintrag der A-Vormerkung bitten. und wenn man langsam zahlem will, nichts machen oder die …