Susi, mach dich nicht lächerlich, Lycos hatte eine Ausnahmegenehmigung von der deutschen Börse. Ansprüche kannst du nur duchsetzten, wenn im Prospekt falsche Angaben gemacht wurden, die Prospekte …
Nur zur Information: In Deutschland gibt es keine Sammelklagen. Man muß schon individuell Klage erheben. Wende Dich doch an die Aktionärsverbände SDK und DSW, die haben zur Zeit ein Ohr für solche …