und nächtes Jahr gibts dann das Teileinkünfteverfahren, dann ist es wieder etwas anders :-)
crude_facts
Keine Ursache. Der Hinweis auf das UmwStG bezog sich natürlich auf die Einbringung von mindestens einem Teilbetrieb (z.B. 100% an einer GmbH, damit ebenfalls wesentliche Bet. im PV nach § 17 EStG). …
bei gewerblichen verträgen greift das normale mietrecht nicht und entscheidend sind nur die vertragsbedingungen. da du dann ja aber eigentlich selber schon seit jahren selbstständig sein müßtes …
tegonen
Kein Atomkraftwerk. Aber ein Gewerblicher Mietvertrag..hast du gut bemerkt.
Nachgewiesene Kosten können ersetzt werden. Porto, Telefon, Fahrtkosten z.B. "Eingesparte" Kosten (Kosten, die bei Beauftragung eines RA entstanden wären),dagegen können nicht geltend gemacht werden. …