Selbst WENN du die Änderungsklage verlieren solltest, bleibst du ja mit "geändertem" Vertrag, Arbeitnehmer. Das muss nicht sein. Nur dann, wenn die Änderung unter Vorbehalt angenommen wird und …
Ich würde vorschlagen, die Änderungskündigung der AfA mitzuteilen. Besser spät als gar nicht. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe Im Sozialrecht schützt Unwissenheit häufig vor Nachteilen.