Kleine Ergänzung: Natürlich kommt nicht sofort ein Gerichtsvollzieher, wenn ein Mahnbescheid rechtswirksam ist. Es ist ja gerade Sinn der Sache, dass der Schuldner die ausstehenden Forderungen dann …
Zur Rechtslage: Ein Gerichtsvollzieher kann nur mit einem vollstreckbaren Titel eine Pfändung vornehmen. Ein solcher Titel ist z.B. ein rechtskräftiges Urteil oder ein gerichtlicher Mahnbescheid, dem …