Bei einer Schenkung oder Erbschaft fällt keine Grundsteuer an,
nur die Erbschaft-bzw. Schenkungsteuer für den Betrag der über
die Freibeträge hinausgeht.
Joo, für die 50 % , die im Sparbrief angelegt werden gibt es 5 %. Die + 2 % gegenüber der Marktrendite finanziert die Volkswagen-Bank mit dem Ausgabeaufschlag, den die beim Investmentfonds kassieren. …