"Jedenfalls ab 1. 11.2007 braucht ein solcher Nachweismakler (nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 Alt. 2 KWG) keine Erlaubnis/Lizenz mehr. Das ist übrigens amtlich - habe ich inzwischen von der Bafin …
Das dürfte im großen Ganzen richtig sein. Das mit der Bafin ist natürlich Quatsch. Jedenfalls ab 1. 11.2007 braucht ein solcher Nachweismakler (nach § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 Alt. 2 KWG) keine …