Ein Einspruch dürfte in 2013 m.E. unzulässig sein, da keine Beschwer vorliegt und sich an der Qualifikation der Verluste ja nichts ändert. Ich habe das bisher in den Bescheiden 2013 auch noch nicht …
Hallo Taxadvisor, Nein, das meinte ich natürlich nicht, um Altverluste in Neuverluste zu wandeln muss(te) man schon was tun, zu dem Thema gibt es ja ellenlange Threads (speziell im Wertpapier-Forum, …