Absolut falsch. Der Makler wartet ab, wann und ob es zu Vergleichsverhandlungen kommt. Wenn die scheitern, wird er Klage erheben, um die drohende Verjährung zu unterbrechen. Möglicherweise wird er …
Um es nochmals zu formulieren: Der Makler hat einen mündlichen Vertrag mit Herrn Balz im November 2013 abgeschlossen und zwar in der Schweiz. Er kannte Herrn Balz und Windreich bis dahin überhaupt …
Der Makler als eine schweizerische Aktiengesellschaft ist Partei und demnach kein Zeuge, nur interessiert. Die Organe der Gesellschsft sind hingegen valable Zeugen. Diese Zeugen werden vereidigt. Der …