Nur wenn du 100% sicher bist dass es keinen Sinn macht musst du die Anlage KAP gar nicht ausfüllen. Auch wenn es so wäre spielt es bei einer Abgabe der Anlage KAP keine Rolle, denn die volle Steuer …
Hallo, ja, KAP darf man weglassen (vorausgesetzt: nur inländische Banken und keine Thesaurierungen). Stefan