aha, den "Ertrag" aber wertet das FA als einkommensteuerlich "wichtigen" Vorgang in der privaten Vermögensssphäre obwohl es rechnerisch keiner war Verrückte Welt, Anleger die Gewinne …
Hauptanliegen ist folgendes wie teilw. oben beschrieben. Es wurde keinerlei Gewinn gemacht, die Einzahlung von 1995 wurde 2001 ausbezahlt. Darauf erhebt FA Steuern, da das FA dies als Ertrag …
aha, den "Ertrag" aber wertet das FA als einkommensteuerlich "wichtigen" Vorgang in der privaten Vermögensssphäre obwohl es rechnerisch keiner war :cry: Verrückte Welt, Anleger die Gewinne …
NATALY
Zu #13: Das Finanzamt wertet diesen Verlust leider als einkommensteuerlich unerheblichen Vorgang in der privaten Vermögensssphäre.
Mal ganz provokant gesagt: So, wie die SPD sich derzeit aufstellt, "braucht" sie den Bundesrat doch gar nicht als "Blockierer". Sie hat sich doch selbst dafür und steht sich selbst auf den Füßen. …
konns
stirner Wenn die sich einigen, kein Problem. Ich würde aber im Bereich Bürokratie wesentlich dringendere Themen sehen als die Aufgabenteilung Bundestag und Bundesrat. So wie ich Schreiben von Clement …