Der Beamte hat in so weit recht, daß du die Kosten ja nur absetzen kannst gegen ZU VERSTEUERNDE Erträge. Wenn die Erträge aus Dividenden bestehen, ist der Fall wohl klar. Die "Einzelbetrachtung" …
Die Antwort des Finanzbeamten ist korrekt, weil Verluste (=Unkosten) nur mit Spekulationsgewinnen verrechnet werden können, aber nicht mit dem normalen sonstigen Einkommen. Da du offensichtlich keine …