Vielleicht hilft es - denn ehe ich wegen ungerechtfertigter Bereicherung die Rückzahlung aufgrund fehlerhafter Wohnflächenberechnung verlange, überprüfe ich doch lieber, ob die angegebenen m2 nach …
hast du dran gedacht, daß balkone und terassen evtl auch anteilmäßig zur wohnfläche gerechnet werden??