NEL ASA - Elektrolyse-Spezialist aus Norwegen (Seite 2)
eröffnet am 26.11.15 15:17:58 von
neuester Beitrag 02.06.24 10:39:56 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.875.141 von yok am 01.06.24 14:53:37Danach ist aber wirklich Schluss, ich antworte nochmal wegen den anderen, um klar zu stellen.
Beispiel, so einfach wie geht :
Einer hat die NEL ohne jeglichen Verlust oder Gewinn, alles in allem 10K€ und bis zum Spin Off auch keine Steuern darauf zu entrichten.
Am Tag des Spin Off und der Neueinlagerung hat er immer noch unverändert einen Gegenwert von 10k€, ( Nel+Cavendish in Summe )
aber plötzlich mit einer Steuerplicht von 25% auf den Anteil der Neuen. Bei 20% Split Verhältnis ( 8k€ / 2k€ ) wären das 25% von 2k€, 500€ Steuern.
Das nenn' ich mal 'ne Änderung !
______________________________
Noch einfacher :
Am Tag der Einlagerung gibt es eine neue Steuerpflicht, die vorher nicht da war ( auf einen Teil des Bestandes ).
Beispiel, so einfach wie geht :
Einer hat die NEL ohne jeglichen Verlust oder Gewinn, alles in allem 10K€ und bis zum Spin Off auch keine Steuern darauf zu entrichten.
Am Tag des Spin Off und der Neueinlagerung hat er immer noch unverändert einen Gegenwert von 10k€, ( Nel+Cavendish in Summe )
aber plötzlich mit einer Steuerplicht von 25% auf den Anteil der Neuen. Bei 20% Split Verhältnis ( 8k€ / 2k€ ) wären das 25% von 2k€, 500€ Steuern.
Das nenn' ich mal 'ne Änderung !
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Noch einfacher :
Am Tag der Einlagerung gibt es eine neue Steuerpflicht, die vorher nicht da war ( auf einen Teil des Bestandes ).
Zitat von yok: Quellensteuer Norwegen ist ein interessanter Aspekt, das wäre sehr nervig, wenn Norge da etwas abzieht, was man dann rückfordern muss. Aber meistens versuchen die Firmen das im Heimatland steuerneutral zu gestalten.
Werte brauchst du nicht zugrunde legen, die Börse entscheidet am Morgen nach dem Split über die Werte von Nel und Cavendish.
Da musst die Aktien zu 1822direkt übertragen. Dort gibt es die Vorabbefreiung sogar kostenlos.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.874.922 von Luuitschi am 01.06.24 13:18:31Quellensteuer Norwegen ist ein interessanter Aspekt, das wäre sehr nervig, wenn Norge da etwas abzieht, was man dann rückfordern muss. Aber meistens versuchen die Firmen das im Heimatland steuerneutral zu gestalten.
Werte brauchst du nicht zugrunde legen, die Börse entscheidet am Morgen nach dem Split über die Werte von Nel und Cavendish.
Werte brauchst du nicht zugrunde legen, die Börse entscheidet am Morgen nach dem Split über die Werte von Nel und Cavendish.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.874.130 von RandomGambler1 am 01.06.24 09:27:28Immer noch mit Denkfehler. Wenn du davon ausgehst, dass der Spin-off insgesamt Marketcap-neutral verläuft, dann hast du danach auf deinen Nellies genau so viel Verlust wie du Plus auf den Cavendishs hast, das kannst du miteinander verrechnen.
Hat jemand Erfahrung bei dem möglichen anstehenden Spin Off, welcher Wert zu Grunde gelegt wird? Tages - Endkurs vor dem Tag X des Spin Offs? Oder wird das abgekoppelte Kapital, von der Muttergesellschaft, als Maßstab genommen?
Einige User, haben ja schon Erfahrungen mit Spin Offs mitgemacht.
Danke für eure Erfahrungen und Rückmeldungen. 👍
Einige User, haben ja schon Erfahrungen mit Spin Offs mitgemacht.
Danke für eure Erfahrungen und Rückmeldungen. 👍
.......außer ausländische Dividenden. Diese unterliegen der Quellensteuer des jeweiligen Landes,
War auch mein letzter Beitrag dazu.
Danke und schönes Wochenende.
War auch mein letzter Beitrag dazu.
Danke und schönes Wochenende.
Zitat RandomGambert1
Verluste aus Aktienverkäufen darf die Bank nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen, nicht mit anderen Kapitalerträgen – auch nicht mit Dividenden. Der Bundesfinanzhof hält dies für verfassungswidrig, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu steht noch aus.........
Bei der EkSt. Erklärung werden die Gewinn- und Verlusttöpfe (aus Aktienhandel und Dividenden), in der Anlage KAP vom FA, miteinander verrechnet und die Höhe der KAP Steuer +Soli +ggf. Kirchen Steuer. am Jahresende ermittelt. Recht gebe ich Dir, im laufenden Jahr, wird der Gewinn- und Verlust, von Aktienhandel und Dividenden nicht verrechnet. Nur über die Einkommenssteuererklärung in der Anlage KAP! 😉
Verluste aus Aktienverkäufen darf die Bank nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen, nicht mit anderen Kapitalerträgen – auch nicht mit Dividenden. Der Bundesfinanzhof hält dies für verfassungswidrig, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu steht noch aus.........
Bei der EkSt. Erklärung werden die Gewinn- und Verlusttöpfe (aus Aktienhandel und Dividenden), in der Anlage KAP vom FA, miteinander verrechnet und die Höhe der KAP Steuer +Soli +ggf. Kirchen Steuer. am Jahresende ermittelt. Recht gebe ich Dir, im laufenden Jahr, wird der Gewinn- und Verlust, von Aktienhandel und Dividenden nicht verrechnet. Nur über die Einkommenssteuererklärung in der Anlage KAP! 😉
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.874.688 von Luuitschi am 01.06.24 12:00:54
https://www.ecoreporter.de/artikel/verluste-aus-aktiengesch%…
Verluste aus Aktienverkäufen darf die Bank nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen, nicht mit anderen Kapitalerträgen – auch nicht mit Dividenden. Der Bundesfinanzhof hält dies für verfassungswidrig, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu steht noch aus.
Bis dahin bleiben alle Steuerbescheide in diesem Punkt offen. Heißt: Sie müssen keinen Einspruch gegen die Bescheide einlegen. Sollte das Bundesverfassungsgericht entscheiden, dass Aktienverluste auch mit Gewinnen aus etwa Dividenden oder Zinszahlungen verrechnet werden können, wird das Finanzamt die Steuerbescheide entsprechend abändern.
_______________________
Ich denke, das war mein letzter Post zu diesem Thema.
Eins habe ich gelernt, wer behauptet es sei einfach, der hat sich nicht tief genug eingearbeitet
Muss sowieso jeder selbst sich kundig machen und entscheiden.
Allen noch ein schönes WE.
Zitat von Luuitschi: ...
weiterhin werden Dividenden aus Aktien, EkSt. -technisch mit den Verlusten aus Verkauf von Aktien vom FA bei der Veranlagung KAP Einkünfte verrechnet.
https://www.ecoreporter.de/artikel/verluste-aus-aktiengesch%…
Verluste aus Aktienverkäufen darf die Bank nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen, nicht mit anderen Kapitalerträgen – auch nicht mit Dividenden. Der Bundesfinanzhof hält dies für verfassungswidrig, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts dazu steht noch aus.
Bis dahin bleiben alle Steuerbescheide in diesem Punkt offen. Heißt: Sie müssen keinen Einspruch gegen die Bescheide einlegen. Sollte das Bundesverfassungsgericht entscheiden, dass Aktienverluste auch mit Gewinnen aus etwa Dividenden oder Zinszahlungen verrechnet werden können, wird das Finanzamt die Steuerbescheide entsprechend abändern.
_______________________
Ich denke, das war mein letzter Post zu diesem Thema.
Eins habe ich gelernt, wer behauptet es sei einfach, der hat sich nicht tief genug eingearbeitet
Muss sowieso jeder selbst sich kundig machen und entscheiden.
Allen noch ein schönes WE.
Danke, verstehe jetzt!
Fazit; es kommt darauf an, wie NEL den Spin Off durchführt.
Super erklärt RandomGambier1
Fazit; es kommt darauf an, wie NEL den Spin Off durchführt.
Super erklärt RandomGambier1
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.874.661 von Luuitschi am 01.06.24 11:54:39Weil bei der Einlagerung der neuen Cavendish Aktien jeder Kurs über Null schon abgeltungssteuerpflichtg ist, mit 25%.
Das komplette Paket wird als Gewinn gesehen, mit Null € erworben, dann ist auch 0,0001 Cent Aktienkurs schon ein Gewinn
Sinkt also der Kurs, so bleibt doch die Steuerpflicht auf den aktuellen Restwert.
Ein Verkauf mit Verlust ist logischerweise in diesem Fall, aus steuerlicher Sicht, nicht möglich ( die Handelsgegühren etc. mal nicht betrachtet )
Anders sieht es aus, wenn die Cavendish nicht durch das Spin off Programm eingelagert, sondern einfach gekauft, angelegt wurden ( Fall A) unten ) .
Fällt dann der Kurs, gibt es keinen Gewinn, keine Steuer und man kann die Verluste mit eventuellen anderen Gewinnen verrechnen und so Steuern sparen.
Das komplette Paket wird als Gewinn gesehen, mit Null € erworben, dann ist auch 0,0001 Cent Aktienkurs schon ein Gewinn
Sinkt also der Kurs, so bleibt doch die Steuerpflicht auf den aktuellen Restwert.
Ein Verkauf mit Verlust ist logischerweise in diesem Fall, aus steuerlicher Sicht, nicht möglich ( die Handelsgegühren etc. mal nicht betrachtet )
Anders sieht es aus, wenn die Cavendish nicht durch das Spin off Programm eingelagert, sondern einfach gekauft, angelegt wurden ( Fall A) unten ) .
Fällt dann der Kurs, gibt es keinen Gewinn, keine Steuer und man kann die Verluste mit eventuellen anderen Gewinnen verrechnen und so Steuern sparen.
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