Verlustverrechnungstopf Aktien
eröffnet am 04.01.23 09:43:39 von
neuester Beitrag 04.01.23 12:38:53 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 73.019.180 von zwutscher21 am 04.01.23 09:43:39NEIN (ein Rücktrag ist nicht möglich - weder über die Verrechnungstöpfe noch in der Veranlagung)
Hallo,
ein Bsp. wozu ich eine Meinung benötige:
Herr Schmidt realisiert über mehrere Depots hinweg in den Jahren 2020 bis 2022 Aktiengewinne von gesamt 100.000 Euro, für die er, bzw. seine Banken, die Abgeltungssteuer abführen.
Im Jahr 2023 realisiert Herr Schmidt nun Verluste von 100.000 Euro. Diese Verluste wandern automatisch in den Verlustverrechnungstopf, werden jährlich vorgetragen und können mit späteren Gewinnen verrechnet werden.
Frage:
Kann Herr Schmidt diese 100.000 Euro Verlust auch rückwirkend mit den 100.000 Euro Gewinn aus den Vorjahren verrechnen lassen und sich hier die gezahlte Abgeltungssteuer erstatten lassen?
Vielen Dank
ein Bsp. wozu ich eine Meinung benötige:
Herr Schmidt realisiert über mehrere Depots hinweg in den Jahren 2020 bis 2022 Aktiengewinne von gesamt 100.000 Euro, für die er, bzw. seine Banken, die Abgeltungssteuer abführen.
Im Jahr 2023 realisiert Herr Schmidt nun Verluste von 100.000 Euro. Diese Verluste wandern automatisch in den Verlustverrechnungstopf, werden jährlich vorgetragen und können mit späteren Gewinnen verrechnet werden.
Frage:
Kann Herr Schmidt diese 100.000 Euro Verlust auch rückwirkend mit den 100.000 Euro Gewinn aus den Vorjahren verrechnen lassen und sich hier die gezahlte Abgeltungssteuer erstatten lassen?
Vielen Dank