BASF - jetzt einsteigen? (Seite 4)
eröffnet am 30.10.03 17:17:17 von
neuester Beitrag 21.05.24 11:02:48 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.722.277 von Kody1974 am 02.05.24 22:32:04Dividende durch Schulden ? , denke nicht das man das gemacht hat ... . Was glaubst du was Abschreibungen sind ? Es ist der Wertverlust von Maschinen und Einrichtungen dadurch das sie ein Jahr älter werden , produzieren sie dadurch weniger ? Nö.... , allenfalls ein höherer Wartungsaufwand , trotzdem muss man sie nach 20 oder 30 Jahren ersetzen , deswegen wird Jahr für Jahr etwas von ihrem Wert abgeschrieben damit nach 20 oder 30 Jahren nicht die große Klatsche in der Bilanz kommt .
Solange jedoch nicht tatsächlich neue Maschinen oder Einrichtungen gekauft werden , ist der Wertverlust nicht realisiert , dh. man hat mehr Geld zur Verfügung als der Bilanzgewinn einem vorgaukelt .
Solange jedoch nicht tatsächlich neue Maschinen oder Einrichtungen gekauft werden , ist der Wertverlust nicht realisiert , dh. man hat mehr Geld zur Verfügung als der Bilanzgewinn einem vorgaukelt .
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.736.086 von picard03 am 06.05.24 11:32:52Das sollte man eigentlich annehmen, dass jeder der in Aktien investiert ist, auch weiß wann der Dividendenzahltag in der Regel ist. Aber hier im BASF-Forum hatte jemand schon am 29.04. gepostet, dass er noch keinen Zahlungseingang hatte und vermutet, dass die ING zu langsam wäre. Von daher dachte ich "ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung!"
Früher waren ja Ex-Dividendentag und Dividendenzahltag identisch. Da konnte man den Dividendenabschlag noch nutzen, um die Dividendenzahlung günstig für die Wiederanlage zu nutzen.
Früher waren ja Ex-Dividendentag und Dividendenzahltag identisch. Da konnte man den Dividendenabschlag noch nutzen, um die Dividendenzahlung günstig für die Wiederanlage zu nutzen.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.718.398 von giledos am 02.05.24 11:39:35Ihr Beitrag in allen Ehre. Allerdings gehe ich doch davon aus, dass jeder, der in Aktien investiert, genau weiß, wie die Gewinnerwartung bei den Firmen möglicherweise sein wird, dazu gehört auch die Dividende. Deshalb war Ihr Beitrag wohl für die "Katz"!
Abwarten, klar hängt die Dividende am Ergebnis, aber in gutem Zeiten wurde ja " angespart".
Spannend ist halt wann das Geschäft dreht. Ich denke dem Kurs schadet eine Kürzung mehr. Operativ muss der Turnaround her, unbestritten.
Die Aktionärsstruktur ändert sich aber, wenn man den Nimbus des angehenden Aristokraten opfert.
Brudermüller hat die Weichen gestellt, jetzt gilt es Geschwindigkeit bei den Kosteneinsparungen aufzunehmen und die Verlagerung aus unlukrativeren Ländern hat bekommen. Der Zeitraum wird jetzt mit Ausstiegen z.B. Wintershall überbrückt.
Spannend ist halt wann das Geschäft dreht. Ich denke dem Kurs schadet eine Kürzung mehr. Operativ muss der Turnaround her, unbestritten.
Die Aktionärsstruktur ändert sich aber, wenn man den Nimbus des angehenden Aristokraten opfert.
Brudermüller hat die Weichen gestellt, jetzt gilt es Geschwindigkeit bei den Kosteneinsparungen aufzunehmen und die Verlagerung aus unlukrativeren Ländern hat bekommen. Der Zeitraum wird jetzt mit Ausstiegen z.B. Wintershall überbrückt.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.722.319 von vonHS am 02.05.24 22:39:14
Aktuell könnte man das gut argumentieren, eine Kürzung auf 3 € also um 40 EuroCent würde 360.000.000 € Cash im Unternehmen lassen.
In 3 Jahren, wären das knapp 1,1 Mrd.€ .
Lieber beizeiten etwas einbremsen, bevor man halbieren muss.
U.Ust wäre eine moderate Kürzung gar nicht schlecht.
Zitat von vonHS: Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass mit dem neuen CEO die Dividende nächstes Jahr nicht mehr bei 3,40 € liegen könnte, sondern vielleicht nur noch bei 3,00 €, war es doch in diesem Jahr schon eine Diskussion, um die Ausschüttung wenigstens in Vorjahreshöhe aufrecht erhalten zu können...
Aktuell könnte man das gut argumentieren, eine Kürzung auf 3 € also um 40 EuroCent würde 360.000.000 € Cash im Unternehmen lassen.
In 3 Jahren, wären das knapp 1,1 Mrd.€ .
Lieber beizeiten etwas einbremsen, bevor man halbieren muss.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.722.319 von vonHS am 02.05.24 22:39:14Ja, kann gut sein dass der Neue erst mal eine neue Baseline zieht.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.722.277 von Kody1974 am 02.05.24 22:32:04Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass mit dem neuen CEO die Dividende nächstes Jahr nicht mehr bei 3,40 € liegen könnte, sondern vielleicht nur noch bei 3,00 €, war es doch in diesem Jahr schon eine Diskussion, um die Ausschüttung wenigstens in Vorjahreshöhe aufrecht erhalten zu können...
Na ja. Auf Dauer wird man die Dividende nicht mit Schulden finanzieren können. Günstig einsteigen sollte man, wenn man an eine baldige Erholung der Chemiekonjunktur glaubt. Dann passt es. Wenn nicht, dann besser abwarten. So jedenfalls meine Meinung.
DER AKTIONÄR hat einige der nun zahlreich zu Wort gemeldeten Analysten und ihre Einschätzungen zur Aktie zusammengefasst und sieht die günstig bewertete Dividendenperle als gute Chance für Anleger, nach dem Dividendenabschlag vergangene Woche nun günstig zugreifen können:
https://www.deraktionaer.de/artikel/der-aktionaer-plus/basf-…
Den Stopp setzten sie bei 39,00 Euro.
https://www.deraktionaer.de/artikel/der-aktionaer-plus/basf-…
Den Stopp setzten sie bei 39,00 Euro.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.707.937 von MD1976 am 30.04.24 13:28:30
§ 58 Abs. 4 Aktiengesetz:
Die Aktionäre haben Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung, durch Hauptversammlungsbeschluß nach Absatz 3 oder als zusätzlicher Aufwand auf Grund des Gewinnverwendungsbeschlusses von der Verteilung unter die Aktionäre ausgeschlossen ist. Der Anspruch ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. In dem Hauptversammlungsbeschluss oder in der Satzung kann eine spätere Fälligkeit festgelegt werden.
Interessant ist auch § 58 Abs. 5 Aktiengesetz:
Sofern die Satzung dies vorsieht, kann die Hauptversammlung auch eine Sachausschüttung beschließen.
Sachausschüttung in Form der Naturaldividende. Jeder darf dann bei der HV nur so viel verfuttern, wie der eigene Dividendenanteil hergibt. 🍪
Dividendenzahltag
Hier nochmal die gesetztliche Grundlage dazu:§ 58 Abs. 4 Aktiengesetz:
Die Aktionäre haben Anspruch auf den Bilanzgewinn, soweit er nicht nach Gesetz oder Satzung, durch Hauptversammlungsbeschluß nach Absatz 3 oder als zusätzlicher Aufwand auf Grund des Gewinnverwendungsbeschlusses von der Verteilung unter die Aktionäre ausgeschlossen ist. Der Anspruch ist am dritten auf den Hauptversammlungsbeschluss folgenden Geschäftstag fällig. In dem Hauptversammlungsbeschluss oder in der Satzung kann eine spätere Fälligkeit festgelegt werden.
Interessant ist auch § 58 Abs. 5 Aktiengesetz:
Sofern die Satzung dies vorsieht, kann die Hauptversammlung auch eine Sachausschüttung beschließen.
Sachausschüttung in Form der Naturaldividende. Jeder darf dann bei der HV nur so viel verfuttern, wie der eigene Dividendenanteil hergibt. 🍪
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