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von JulianeBr 18.07.01 10:08:20 3993240 MET(A)BOX AG

Presse: Neuer-Markt-Vorstände `verschenkten` Aktien an Familienangehörige

MÜNCHEN (dpa-AFX) - Vorstände und Aufsichtsräte von Unternehmen am Neuen Markt haben nach Informationen von
"Börse Online" seit Einführung der Meldepflicht im März diesen Jahres Aktien im Wert von fast 465 Mio. Euro verkauft oder "verschenkt".

Gerade bei Familienangehörigen zeigten sich die Neuer-Markt-Vorstände "erstaunlich großzügig", denn Angehörige seien nicht verpflichtet Aktienkäufe oder -verkäufe zu melden, berichtet das Magazin vorab aus seiner Donnerstagsausgabe ohne Angaben von Quellen./sh/bz/sk 18.07. - 09:44 Uhr Thread: Frau Domeyer - Wieviel Aktien besitzen Sie und Heckeroth noch

Kluger Einwand.

Planmäßig in eine rosa Zukunft



Die Regelungen zur so genannten Homosexuellen-Ehe können plangemäß am 1. August in Kraft treten. Das Bundesverfassungsgericht hat am Mittwoch einen Eilantrag Bayerns und Sachsens gegen das rot-grüne Gesetz über die Eintragung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften abgelehnt. Die beiden unionsregierten Freistaaten sehen darin einen Verstoß gegen den Schutz von Ehe und Familie im Grundgesetz.

Der Erste Senat hat damit noch nicht abschließend über die Verfassungsmäßigkeit der Homosexuellen-Ehe entschieden. Dies ist einem Hauptsacheverfahren vorbehalten. Nach den Worten der Richter sind die Nachteile hinnehmbar, die für die Betroffenen entstünden, wenn das zunächst wirksame Gesetz später für nichtig erklärt würde. Die Achtung vor der Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers gebiete es, bei der Entscheidung über den vorläufigen Stopp eines Gesetzes äußerst zurückhaltend zu sein.

Die europäischen Nachbarn
Die Frage einer "Homo-Ehe" wird in vielen europäischen Ländern diskutiert. Hier eine Auswahl:


In den NIEDERLANDEN besteht seit 1. Januar 1998 die Möglichkeit der "registrierten Partnerschaft", im Volksmund "Homo-Ehe" genannt. Die meist gleichgeschlechtlichen Paare erwerben mit der Registrierung im Standesamt beinahe dieselben

Rechte und Pflichten wie Verheiratete. Derzeit wird ein Gesetzentwurf vorbereitet, der auch die letzte Lücke schließen soll: Anerkennung voller elterlicher Autorität für beide Partner bei Geburt eines Kindes. Jetzt erwirbt die leibliche Mutter ohne weiteres Elternbefugnisse. Im ersten Jahr der Partnerschaftsregelung, 1998, ließen sich im ganzen Land 4 600 Paare registrieren. Im ersten Halbjahr 1999 meldeten sich noch 1 500 Paare beim Standesbeamten, verglichen mit 2 700 in den ersten sechs Monaten 1998, berichtete das Statistische Amt.

In SPANIEN gibt es bislang nur in den nördlichen autonomen Regionen Katalonien, Aragonien und Navarra Gesetze, die homosexuelle Lebenspartner mit Ehepaaren rechtlich weitgehend gleichstellen. In Navarra dürfen homosexuelle Paare seit Juni auch Kinder adoptieren, in den beiden anderen Regionen ist das nicht möglich. Ein nationales Gesetz scheiterte bislang am Widerstand der regierenden konservativen Volkspartei.

In ITALIEN haben Homosexuelle keine vergleichbaren Rechte, die den jetzt in Deutschland geplanten entsprechen. In einigen Städten wie Florenz und Pisa schließen "progressive" Standesbeamte zwar Ehen zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern. Das hat aber lediglich symbolischen Charakter ohne juristische Konsequenzen. Gesetzesentwürfe zu diesem Thema dümpeln schon seit Jahren im römischen Parlament vor sich hin; geschehen ist bislang noch nichts.

In ÖSTERREICH sind homosexuelle Ehen verboten. Die rechtskonservative Regierung aus ÖVP und FPÖ will daran auch nichts ändern. Zudem sind homosexuelle Beziehungen für Männer unter 18 Jahren verboten. Das "Schutzalter" für lesbische und heterosexuelle Beziehungen liegt bei 14 Jahren.

In GROSSBRITANNIEN gibt es bisher keine Rechtsgrundlage für die Gleichstellung oder Anerkennung homosexueller Paare. Nach dem Durchbruch beim Strafmündigkeitsalter drängen Aktionsgruppen aber auf weitere Reformen. So kämpfen sie für eine Rentengleichstellung für homosexuelle Paare und Zahlungen an den überlebenden Partner im Todesfall. Auch die Abschaffung der Diskriminierung im Steuerrecht und am Arbeitsplatz gehört zu den Forderungen.

In RUSSLAND ist in absehbarer Zeit keine Gleichstellung von schwulen oder lesbischen Paaren mit den Rechten von Ehepaaren zu erwarten. Homosexuelle können sich in Russland zu gesellschaftlichen Organisationen zusammenschließen und frei ihre Meinung äußern, sofern sie nicht gegen die Rechte der traditionellen Mehrheit verstoßen.

Im Klartext: Am Neuen Markt wird die Umgehung der Meldeverpflichtung durch Karlsruhe ausgedehnt. Homosexuelle Vorstände, Transsexuelle und Lesben in den Führungsetagen werden ihre Aktienpakete an ihre gleichgeschlechtlichen Partner übertragen und umgehen somit die Meldepflicht. Eine rosa Schwachstelle im NM - System.

Weiß jemand in wieweit dies bei der Akte Metabox eine Rolle spielt ? Sind alle Vorstände verheiratet ? Haben alle ihre Anteile an die Ehefrauen übertragen ?

Homoehen als Hintertürchen für die Frauenlosen ? ;)

Fragend ? PAP`Z :D:D:D
 
aus der Diskussion: Die Akte Metabox - mbx - 692120
Autor (Datum des Eintrages): Pa.Zific  (18.07.01 13:38:36)
Beitrag: 129 von 321 (ID:3995411)
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