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Zitat von Dorfrichter: Nun ist es aber so, daß wir die EU-Verfassung haben als gültiges Recht. Was Die wohl dazu sagt?!


Ganz einfach:
Artikel II-62 Absatz 2

Abschnitt I: Rechte und Freiheiten
Art. 2 Recht auf Leben
(1) Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf
absichtlich getötet werden, ausser durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein
Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich
vorgesehen ist.
(2) Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch
eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um

a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmässig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmässig
entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmässig niederzuschlagen.





Und WER bestimmt, was ein Aufruhr oder Aufstand ist?
 
aus der Diskussion: Demokratie in Europa im Jahre 2011
Autor (Datum des Eintrages): Zaharoff  (20.05.11 12:27:31)
Beitrag: 5 von 93 (ID:41531851)
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