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Zitat von WissenMacht: nachträglich wäre es ja nicht. läg in der frist. ob es was mit dem kauf der ganzen aktien in der letzten zeit zutun hat ist noch unklar.

sowas lohnt sich nur wenn am ende was übrig bleibt für die aktionäre.

und da kommt wieder die story mit den grundstücken zum tragen.

einfach abwarten



----Die nachträglich angemeldeten Forderungen werden im schriftlichen Verfahren geprüft
(§ 177 Abs. 1 InsO). Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldungsunterlagen
der nachträglich anmeldenden Gläubiger werden heute zur Einsicht der Beteiligten auf
der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenburg, 77654 Offenburg, Hindenburgstr.
5, Raum 304, niedergelegt.------

Zitat vom Auszug aus dem Justizportal.

Was soll denn übrig bleiben für die Aktionäre.
 
aus der Diskussion: News bei Wohnbau Schwarzwald 779090
Autor (Datum des Eintrages): pjone  (19.09.11 11:01:21)
Beitrag: 155 von 381 (ID:42104577)
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