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Zitat von Taxadvisor: Bei Kauf nach 2008 ist der Verlust mit anderen Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien (und nur diesen!) verrechenbar. Dies dürfte bei Privat-Verkauf von der Bank i.d.R. nicht in den Verlusttopf eingestellt werden, so jedenfalls unsere Erfahrungen. Dann muss es über die StErkl. laufen und dann sollte Kaufvertrag etc. vorliegen mit mehr als dem nur symbolischen Euro für das Paket.

Gruß
Taxadvisor

 
aus der Diskussion: Zwei Mäntel zu verschenken: Netlife AG und Cargofresh AG
Autor (Datum des Eintrages): enuxx  (04.10.11 14:07:00)
Beitrag: 14 von 21 (ID:42166942)
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