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Zitat von binnichtdabei: was mich hier nervt, dass es terminliche Vorgaben gibt, und keiner hält sich dran,bis zum 05.03.sollte eine Entscheidung fallen, offensichtlich haben sie das Jahr verwechselt
Es gibt keine terminlichen "Vorgaben". Der Inolvenzverwalter, die absonderungsberechtigten Gläubiger und der Bieter können untereinander Termine und Fristen für bestimmte Dinge vereinbaren, und genauso diese Vereinbarungen gemeinsam auch wieder aufheben.
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aus der Diskussion: |
Solon AG - Chronologie eines Absturzes und die Wiederauferstehung - bekommen wir eine eine Kopie des |
Autor (Datum des Eintrages): |
NoamX (06.03.12 11:15:23) |
Beitrag: |
8,609 von 8,862 (ID:42856365) |
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