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grundsätzlich natürlich richtig, nur denke ich ist hier schnelles handeln von vorteil wenn man bedenkt das die arbeitnehmer seit 1.3. kein geld mehr bekommen. man ist sich ja scheinbar einig bzgl der übernahme

Zitat von NoamX:
Zitat von binnichtdabei: was mich hier nervt, dass es terminliche Vorgaben gibt, und keiner hält sich dran,bis zum 05.03.sollte eine Entscheidung fallen, offensichtlich haben sie das Jahr verwechselt :mad:

Es gibt keine terminlichen "Vorgaben". Der Inolvenzverwalter, die absonderungsberechtigten Gläubiger und der Bieter können untereinander Termine und Fristen für bestimmte Dinge vereinbaren, und genauso diese Vereinbarungen gemeinsam auch wieder aufheben.

 
aus der Diskussion: Solon AG - Chronologie eines Absturzes und die Wiederauferstehung - bekommen wir eine eine Kopie des
Autor (Datum des Eintrages): Frhstck  (06.03.12 11:21:23)
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